München (dts Nachrichtenagentur) – Der Gestank von Kuhmist, das Glockengeläut oder das Hahnenkrähen sollen künftig geschützt werden. Das sieht ein Bundesratsantrag der bayerischen Landesregierung vor, über den die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) berichtet. Demnach sollen künftig „durch Rechtsverordnung“ Geräusche und Gerüche festgelegt werden, die in Regionen „für die traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweise typisch sind“.
Darunter fallen laut Antrag etwa der Güllegeruch, Ausdünstungen, die durch Brotbacken und Bierbrauen entstehen, sowie Geräusche von Kirchen- oder Kuhglocken und das Hahnenkrähen. Hintergrund sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Zugezogenen und langjährig Ortsansässigen in den Dörfern, die man so verhindern will. Der stellvertretende Vorsitzende des Agrarausschusses des Bundestages, Gero Hocker (FDP), unterstützte die Initiative. Er sagte der „Rheinischen Post“, wer aus der Stadt aufs Land zieht, müsse sich im Voraus darüber im Klaren sein, „dass die Ausbringung von Dünger oder teilweise langsamer fahrende Verkehrsteilnehmer existenzieller Teil der Lebensmittelproduktion sind“. Unionsfraktionsvize Steffen Bilger (CDU) sagte der Redaktion: „Ich finde die Initiative aus Bayern richtig. Landluft muss Landluft bleiben – und zum Heimatsound gehört mitunter auch die Kuhglocke.“