Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Lifestyle
    • Technik
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu

    BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion15.05.18↻ 02.06.23
    Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

    Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen. Angestoßen hatte die Entscheidung ein Fall aus Sachsen-Anhalt. Der Kläger pochte auf vollen Schadensersatz nach einem Unfall, weil ein Auto beim Linksabbiegen in seinen Wagen gefahren sei.

    Amts- und Landgericht ließen Aufnahmen nicht zu

    Das sollten Aufnahmen seiner Dashcam belegen, doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg ließen die Aufnahmen als Beweismittel zu, weil sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen würden. Auch der BGH urteilte, die vorgelegte Videoaufzeichnung sei nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig, dennoch sei sie als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führe im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.

    Warum Aufnahmen zulässig sind

    Der Beklagte habe sich freiwillig in die Öffentlichkeit begeben und durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr "selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt". Mit der Minikamera wurden nach Ansicht der Richter "nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind".

    Aufnahmen immer wieder überschreiben

    Rechnung zu tragen sei auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet sei. Eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens sei auch zur Wahrnehmung von Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, "denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges", so die Richter (BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17).

    Anzeige

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelDAX startet nach schwachen Wachstumszahlen mit leichtem Minus
    Nächster Artikel Konjunkturerwartungen bleiben im Mai unverändert schlecht
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    CDA-Chef für moderate Reform der Erbschaftsteuer
    2 min
    Kanadierin Anne Carson bekommt Literatur-Nobelpreis
    1 min
    Grüne nennen Merz-Spekulation zu "False-Flag" eine "Frechheit"
    1 min
    Dax am Mittag deutlich im Minus - Sorge vor Situation im Iran
    2 min
    Bundesregierung hebt Wirtschaftsprognose deutlich an
    2 min
    CDU-Politiker lehnen Wahl von Siegmund ab
    2 min

    Kommentar

    Studien: Keine Anzeichen für Deindustrialisierung in Deutschland
    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomat Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    SOFTCLICK LABS: naanoo ⨳ Medizin+ ⨳ Localpedia ⨳ Promis+ ⨳ Gameblog ⨳ AI News Pro ⨳ Quickpedia

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken