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    Home»Nachrichten»Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche
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    Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche

    News Redaktion News Redaktion13.07.25
    Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige.

    Zwar sei dieser Weg „paternalistisch und bevormundend“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben), „aber wir müssen darüber nachdenken, wie wir Heranwachsende besser auf Social Media schützen können. Eine Altersvorgabe ist ein Weg, den man gehen kann.“ Specht-Riemenschneider betonte: „Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das Internet, und Hassrede bedeuten massive Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.“

    Für die Alterskontrolle brachte die Datenschutzbeauftragte eine Lösung über eine digitale Wallet ins Gespräch. „Es ist datenschutzrechtlich nicht einwandfrei, wenn alle ihre Ausweisdokumente hochladen müssen“, sagte sie. „Aber auch da gibt es technische Möglichkeiten, das datensparsam zu machen – etwa über eine Wallet. Dann reicht es, wenn ich meine Altersangabe in einem Ausweisdokument freigebe.“

    Der neue Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant eine digitale Wallet, in der die Bürger wichtige Dokumente wie Führerschein oder Kreditkarte aufbewahren können. Für Wildbergers Projekt machte Specht-Riemenschneider klare Vorgaben. „Bei der Wallet ist es mir wichtig, dass es bei einer dezentralen Datenspeicherung bleibt und die Wallet nur der Abrufmechanismus für die Daten ist“, sagte sie. „Mein Führerschein soll bei der Führerscheinstelle bleiben – und wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, zeige ich dem Polizisten die digitale Version in der Wallet.“ Mit einer dezentralen Datenspeicherung gingen viel geringere Risiken einher als mit einer zentralen, betonte Specht-Riemenschneider. „Es sollte gewährleistet sein, dass Nutzer jeden einzelnen Datenzugriff über die Wallet autorisieren können, damit Missbrauch möglichst ausgeschlossen ist.“ Man könne die Wallet-Idee datenschutzkonform realisieren, so die Bundesbeauftragte. „Die Ausgestaltung schauen wir uns sehr genau an.“

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