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    Home»Nachrichten»De Maizière will Grundgesetzänderung für Ausnahmezustand in Krisen

    De Maizière will Grundgesetzänderung für Ausnahmezustand in Krisen - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion02.04.21↻ 15.11.21
    Thomas de Maizière, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Thomas de Maizière, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vorgeschlagen, für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustandes zu schaffen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren seien "für die Normalfälle" gut, doch sie verlangten zu viel Zeit, sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". In der Krise aber brauche man "Tempo, Verbindlichkeit, klare Verantwortlichkeiten".

    Die nächste Krise werde kommen - "ein Cyberangriff, ein Stromausfall, länderübergreifende Waldbrände". Dafür aber sei "die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland" unerlässlich. De Maizière fügte hinzu, so ein Ausnahmezustand müsse immer befristet und demokratisch legitimiert sein. "Den muss das Parlament beschließen". Falls es dazu kommt, soll nach Ansicht des früheren Ministers ein "alle Ressorts und Ebenen übergreifender Krisenstab" mit neuen Durchgriffsrechte aktiv werden. Länder und Kommunen sollten dort vertreten sein. Sie sollten im Prinzip die Kompetenz für dezentrale Entscheidungen behalten, doch hätte der Krisenstab ein Weisungsrecht. "Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das geschehen lassen oder untersagen." De Maizière sagte, für so eine Reform werde man "das Grundgesetz ändern müssen". Dabei könnten "notstandfeste Grundrechte" bestimmt werden, etwa die Meinungsfreiheit. "Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist." Auch über "den Einsatz der Bundeswehr im Inneren" muss nach Ansicht de Maizières geredet werden. Soldaten sollten in Krisen zum Beispiel Gebäude und Gebiete sichern oder den Verkehr regeln können. Sie sollten aber "keine Festnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen". Es gehe nur um unterstützende hoheitliche Aufgaben unter Führung der Polizei.

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