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    Home»Nachrichten»Eindringen in Flughafen-Sicherheitsbereich soll Straftat werden
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    Eindringen in Flughafen-Sicherheitsbereich soll Straftat werden

    News Redaktion News Redaktion11.11.23
    Sicherheitsbereich im Flughafen (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Sicherheitsbereich im Flughafen (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will die Sicherheit an deutschen Flughäfen verbessern – durch eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen sind zu niedrig“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). „Wer vorsätzlich auf das Gelände eines Flughafens vordringt, gefährdet die Sicherheit von Menschen und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Das muss künftig als Straftat verfolgt werden. Hierfür müsste es nach meiner Vorstellung eigentlich eine Freiheitsstrafe geben, mindestens aber eine empfindliche Geldstrafe.“

    Wissing verwies darauf, dass er gemeinsam mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) die dafür zuständige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgefordert habe, einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu machen. Faeser habe geantwortet, dass sie diese Initiative „gerne aufgreift“. Ein entsprechendes Schreiben der Innenministerin, das am 9. November im Verkehrsministerium eingegangen ist, liegt den Funke-Zeitungen vor. Vorausgegangen waren Aktionen von Klimaaktivisten im Sicherheitsbereich mehrerer deutscher Flughäfen und eine Geiselnahme am Hamburger Airport. „Jetzt kommt es darauf an, keine Zeit zu verlieren und das Luftsicherheitsgesetz rasch anzupassen“, sagte Wissing. „Es ist keine Bagatelle, mal eben den Flugbetrieb lahmzulegen. Das kann man nicht mit einer Geldbuße abtun.“ Nach bisheriger Rechtslage werde das lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Buschmann sagte den Funke-Zeitungen: „Das Eindringen und Blockieren von Flughäfen richtet großen Schaden an und ist gefährlich. Es ist deshalb nur konsequent, dass die Bundesregierung nun die Einführung eines entsprechenden Delikts im Luftsicherheitsgesetz prüft. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft.“ Wissing rief zudem die Flughafenbetreiber auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie – auch nicht an Flughäfen“, sagte er. „Was jetzt in Hamburg passiert ist, muss Anlass für alle Flughafenbetreiber sein, die eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und nachzusteuern, wenn es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.“ In Hamburg habe der Geiselnehmer nur eine Schranke durchbrechen müssen, um auf das Rollfeld zu gelangen. „Das kann nicht sein“, kritisierte Wissing. „Ein richtiger Schritt vom Hamburger Flughafen ist es, das Sicherheitskonzept zu überarbeiten und sofort mit baulichen Maßnahmen die erkannte Lücke zu schließen.“

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