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    Home»Nachrichten»EZB-Streit: Widerspruch aus CDU für von der Leyens Klagedrohung

    EZB-Streit: Widerspruch aus CDU für von der Leyens Klagedrohung - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion11.05.20↻ 16.11.21
    Foto: EZB, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: EZB, über dts Nachrichtenagentur

    Die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Karlsruher Urteils zur Europäischen Zentralbank (EZB) zu prüfen, stößt auf Bedenken in der CDU.

    Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - "Ein Vertragsverletzungsverfahren ist unverhältnismäßig", sagte der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben). Man könne den Konflikt anders aus dem Weg räumen, zunächst durch mehr Transparenz und bessere Begründung der Anleihekaufprogramme seitens der EZB, sagte der Wirtschaftspolitiker, der auch Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament ist.

    Das falsche Mittel

    Auch der CDU-Europaabgeordnete Stefan Berger warnte, jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, "nützt niemandem und ist grundsätzlich das falsche Mittel". Er appelliere an alle Beteiligten, "in sich zu gehen und den Weg des Vertragsverletzungsverfahrens nicht fortzusetzen". Das Gericht habe mit seinem Hinweis auf die bessere Erklärung der Verhältnismäßigkeit solcher Ankaufprogramme bereits eine Brücke gebaut, die jetzt genutzt werden müsse. Von der Leyen hatte sich mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichts besorgt gezeigt und erklärt, die Kommission werde nach der Analyse des Karlsruher Urteils mögliche nächste Schritte "bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren prüfen".

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    Das Urteil werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Staatsanleihe-Kaufprogramm der EZB für teilweise unzulässig erklärt und ein entgegengesetztes Urteil des Europäischen Gerichtshof als willkürlich verworfen. Von der Leyen pocht dagegen darauf, dass Urteile des EuGH für alle nationalen Gerichte bindend seien.

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