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    Home»Nachrichten»FDP-Chef kritisiert Subventionspraxis der Bundesregierung
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    FDP-Chef kritisiert Subventionspraxis der Bundesregierung

    News Redaktion News Redaktion21.03.18↻ 04.07.23

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Chef Christian Lindner hat die Subventionspraxis der Bundesregierung scharf kritisiert. „Die Große Koalition hält sich nicht an das, was sie selbst beschlossen hat: dass Subventionen befristet sein müssen“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Finanzhilfen des Staates dürfen nicht zum Dauerdoping werden.“

    Der Staat müsse mit dem Geld der Bürger sparsamer umgehen, forderte der Parteichef. „Subventionen verzerren den Wettbewerb und schaden am Ende auch den Verbrauchern. Die Förderpraxis muss deshalb immer wieder aufs Neue hinterfragt werden.“

    Zuvor hatte der Bundesrechnungshof dem Wirtschaftsministerium vorgeworfen, mit seinen Förderprogrammen und Finanzhilfen seit Jahren gegen eigene Regierungsvorgaben zu verstoßen. In einem 26-seitigen Prüfbericht, über den die Funke-Zeitungen berichten, rügt der Rechnungshof, das Wirtschaftsministerium habe Laufzeiten für die Finanzhilfen immer wieder verlängert und so den Grundsatz der Befristung umgangen.

    Auf diese Weise gewähre die Regierung verschiedene Finanzhilfen seit mehr als 40 Jahren, wofür allein seit 2003 rund zwölf Milliarden Euro ausgegeben worden seien. Bis heute würden zudem 25 Förderprogramme finanziert, die zwischen 1990 und 2010 eingeführt worden seien.

    Der Rechnungshof beziffert die Summe der Finanzhilfen seit dem Jahr 2003 auf 55 Milliarden Euro. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller sagte den Funke-Zeitungen: „Haushaltskonsolidierung, ein in die Zukunft gerichteter Bundeshaushalt, heißt auch, Finanzhilfen zeitlich zu begrenzen. Dafür gibt es subventionspolitische Leitlinien, die beachtet werden müssen.“

    Im Jahr 2003 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung solche Leitlinien für die Subventionspolitik beschlossen, nach denen Finanzhilfen nur noch befristet und grundsätzlich degressiv – also über einen festgelegten Zeitraum mit abnehmenden Förderbeträgen – gewährt werden sollten. Diese Leitlinien bekräftigte die Große Koalition 2015 ausdrücklich. Der Rechnungshof moniert, dass sich das Wirtschaftsministerium auch bei der degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfen überwiegend nicht an die Vorgaben halte: Hier werde „die Ausnahme vom Grundsatz zur Regel gemacht“.

    Der Bundesrechnungshof fordert das Wirtschaftsministerium auf, die Vorgaben künftig zu beachten. Die staatlichen Subventionen waren zuletzt deutlich ausgeweitet worden. Laut Bundesregierung sind die jährlichen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes zwischen 2015 und 2018 um 4,3 Milliarden auf 25,2 Milliarden gestiegen.

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