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    Home»Nachrichten»Finanzministerium will Kampf gegen Steuerbetrug digitalisieren
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    Finanzministerium will Kampf gegen Steuerbetrug digitalisieren

    News Redaktion News Redaktion31.07.25
    Bundesfinanzministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesfinanzministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den Kampf gegen Steuerbetrug forcieren. Das geht aus einem internen Gesetzesentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ des Bundesfinanzministeriums hervor, über den das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet.

    So rechnet der Bund für den Zeitraum 2026 bis 2029 mit Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt von insgesamt 280,5 Millionen Euro. Demgegenüber stehen „in den ersten vier Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sowohl einmalig als auch jährlich zusätzliche Ausgaben in Höhe von zusammen rund 465 Millionen“, heißt es im Gesetz. Das Bundesfinanzministerium wollte sich auf Anfrage des „Handelsblatts“ wegen der laufenden Ressortabstimmung nicht zu den Zahlen äußern.

    Insgesamt sollen die Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern im Jahr 2029 immerhin 858,4 Millionen Euro betragen. Ein Großteil davon entfällt mit 538,7 Millionen Euro allerdings auf die Sozialversicherung, gefolgt von den Ländern mit 188,2 Millionen Euro. Die Mehreinnahmen für den Bund betragen im Jahr 2029 laut Entwurf 131,5 Millionen Euro.

    Das Gesetz sieht vor, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken. „Durch eine bessere Hinweis- und Informationsverdichtung der FKS werden die Prüfungen künftig mit optimalem Ressourceneinsatz durchgeführt, zu deutlich höheren Beanstandungsquoten führen und damit mehr erfolgreiche Ermittlungsverfahren mit substanziellen Verstößen und weniger reinen Formalverstößen zur Folge haben“, heißt es im Gesetzesentwurf.

    Außerdem will das Bundesfinanzministerium den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen an aktuelle Entwicklungen anpassen „und um das Friseur- und Kosmetikgewerbe erweitern“. Durch die Erweiterung des Branchenkatalogs um das Friseur- und Kosmetikgewerbe „kann die Prüfungssituation durch die damit verbundenen Pflichten, wie die Ausweismitführungspflicht, für die FKS erheblich verbessert werden“, heißt es im Gesetzesentwurf.

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