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    Home»Nachrichten»Was der Gema-Deal für Nutzer und Youtuber bedeutet

    Was der Gema-Deal für Nutzer und Youtuber bedeutet » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion01.11.16↻ 11.10.24
    Youtube und die GEMA einigen sich
    Youtube und die GEMA einigen sich (Foto: Michal Ludwiczak / Shutterstock)

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und das Videoportal YouTube haben nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Das bestätigten beide Seiten am Dienstagmorgen. Deutsche Nutzer sollen davon profitieren: Durch den Vertragsschluss sollen die Sperrtafeln wegfallen, die YouTube bisher in Deutschland vor viele Videos geschaltet hatte, die von der GEMA urheberrechtlich geschütztes Material enthielten.

    Höhe der Vergütung ist nicht bekannt

    "Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder", sagte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, am Dienstag. "Der Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden", ergänzte Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der GEMA. YouTube nannte die Vertragsunterzeichnung "bahnbrechend". Auf welche Summe, die pro Videoabruf fällig wird, sich die GEMA und YouTube geeinigt haben, wurde nicht mitgeteilt.

    Was bedeutet das für die Nutzer?

    Eine Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Solmecke:

    „Klar ist, dass Youtube durch den Vertrag mit der GEMA seine ohnehin schon starke Position im Musikgeschäft weiter ausbauen wird“, erklärte der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke. „Die Einigung fällt ganz bestimmt nicht zufällig in eine Zeit, in der Spotify immer stärkere Zuwachsraten aufweist und auch Amazon Music sein Angebot ausbaut. Trotzdem bleiben nach der Einigung noch viele Fragen offen.“

    Darf ich jetzt beliebige Musikvideos auf Youtube hochladen

    Nein, denn eine Einigung wurde nur bezüglich der Rechte erzielt, die auch von der GEMA wahrgenommen werden. Das sind insbesondere die Rechte der Urheber, also z.B. der Komponisten und Texter. Wenn es aber um den produzierten Song oder gar die Videos geht, haben die Plattenfirmen noch ein Wörtchen mitzureden. Das bedeutet: Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts.

    Darf ich meine Youtube Videos künftig mit Chartmusik vertonen?

    Nein, auch das ist nicht erlaubt. Auch hier gilt wieder, dass die Plattenfirmen neben den Künstlern zustimmen müssen.

    Welche Musik wird künftig auf Youtube zu finden sein?

    Legal wird auf Youtube künftig sämtliche Musik zu finden sein, die mit Zustimmung aller Rechteinhaber hochgeladen worden ist. Darüber hinaus wird es auch weiterhin illegale Songs auf Youtube geben. Hier ist es dann vor allen Dingen Sache der Plattenfirmen, diese Musik über das Content ID System von Youtube löschen zu lassen. Das Katz und Maus Spiel wird also weitergehen. Allerdings werden illegale Songs vermutlich künftig einfach gelöscht und nicht mehr mit den strittigen GEMA Hinweisschildern versehen.

    Mache ich mich strafbar, wenn ich Musik von Youtube herunterlade.

    Nein, der Download von Musik, die auf Youtube zu finden ist, ist eine legale Privatkopie. Das gilt auch, wenn der Nutzer dafür einen Youtube Converter nutzt. Ggfs. könnte der Download einen Verstoß gegen die Youtube AGB darstellen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Nutzer den AGB ausdrücklich zugestimmt hat.

    Wenn Videos immer noch gesperrt sind, darf ich diese über das Ausland schauen?

    Ja, die Umgehung von Geosperren durch die Nutzung eines VPN Anbieters ist meiner Ansicht nach keine Urheberrechtsverletzung. Da Geosperren leicht zu umgehen sind, sind sie in meinen Augen keine wirksame Schutzvorrichtung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

    Darf ich Youtube Videos einbetten?

    Mit dieser schwierigen Frage haben sich sowohl der EuGH als auch der BGH schon beschäftigen müssen. Wenn das Video irgendwo im Internet mit Zustimmung des Rechteinhabers einmal frei veröffentlich worden ist, dann dürfen nach Meinung des EuGH auch illegale Kopien dieses Videos eigebettet (aber nicht hochgeladen) werden. Ist das Video nirgendwo legal frei verfügbar, darf es wohl auch nicht eingebettet werden. Am sichersten ist es, nur Musikvideos von den offiziellen Seiten der Künstler einzubetten.

    Darf ich eigene Coverversionen oder Remixe auf Youtube hochladen

    Durch den neuen Youtube-GEMA Deal könnte das künftig erlaubt sein, sofern die jeweiligen Künstler die Originalmusik 1:1 nachspielen. Da die genauen Bestimmungen der Einigung allerdings noch nicht veröffentlicht worden sind, bleibt auch diese Frage noch ungeklärt. Falls die Coversongs jedoch Abwandlungen und eigene Interpretationen des Originals beinhalten, ist die GEMA nicht berechtig hieran Rechte einzuräumen. In einem solchen Fall müssten theoretisch die Künstler und Plattenfirmen gefragt werden. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Plattenfirmen solche Coverversionen dulden und als Werbung für das Original ansehen. Abmahnungen wegen Coversongs auf Youtube habe ich jedenfalls noch nicht erlebt. Auch Remixe sind als eine solche Bearbeitung anzusehen und daher nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten erlaubt.

    Kommentar

    Kommentar
    Sebastian Fiebiger
    Redaktion

    Schön! Für die Nutzer ist das ein großer Schritt nach vorn. Die Warntafeln waren extrem nervig und eine ständige Erinnerung an den festgefahrenen Streit zwischen Youtube und der Gema.

    Während das Fehlen von Musik auf Youtube vielleicht verkraftbar wäre, ist man als Nutzer ständig auf Videos gestoßen, die Vorfreude weckten und dann in Deutschland nicht abspielbar waren. Das war keine besonders nutzerfreundliche Art, ein Druckmittel gegen die Gema zu einzusetzen.

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