Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Lifestyle
    • Technik
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»Gericht weist Nebenklagen von Nord-Stream-Betreibern ab

    Gericht weist Nebenklagen von Nord-Stream-Betreibern ab - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion02.10.26
    Hinweisschild Nord Stream 2 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Hinweisschild Nord Stream 2 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Der 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat die Nebenklagen der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG im Verfahren um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines nicht zugelassen.

    Das Gericht entschied, dass es an den erforderlichen "besonderen Gründen" fehle, die eine Nebenklage rechtfertigen würden, teilte das OLG am Freitag mit. Die Antragstellerinnen hätten demnach keine besondere prozessuale Schutzbedürftigkeit nachweisen können, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Tat ausgelöst worden wäre, hieß es.

    Die Antragstellerinnen hatten argumentiert, dass die Zerstörung der Pipelines für sie einen "existentiellen Schaden" darstelle. Der Senat folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Wiederherstellungskosten, die in mittleren dreistelligen Millionenbeträgen angegeben wurden, seien im Verhältnis zu den ursprünglichen Investitionskosten von insgesamt 7,4 bzw. 9,5 Milliarden Euro nicht als wirtschaftlicher Totalschaden zu bewerten. Zudem seien die weitergehenden wirtschaftlichen Folgen auf politische Reaktionen zurückzuführen und nicht auf die Sprengung selbst.

    Auch eine Nebenklagebefugnis zur Abwehr drohender Schuldzuweisungen durch den Angeklagten wurde abgelehnt. Es gebe derzeit keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte oder seine Verteidigung solche Schuldzuweisungen in der Hauptverhandlung vornehmen würden. Sollte sich die Sachlage ändern, könnten die Antragstellerinnen erneut eine Zulassung als Nebenkläger beantragen. Die besondere Schutzbedürftigkeit könne zudem nicht allein mit dem wirtschaftlichen Interesse an der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche begründet werden, da das Zivilprozessrecht hierfür ausreichende Möglichkeiten biete.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelSchweitzer fordert Entlastung beim Tanken über Jahresende hinaus
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Schweitzer fordert Entlastung beim Tanken über Jahresende hinaus
    2 min
    Hugo-Boss-Chef sieht Frasers-Einstieg gelassen
    1 min
    Dax am Mittag trotz gestiegener Euroraum-Inflation freundlich
    2 min
    Doro Pesch schildert Flucht zu Obdachlosen in New York
    3 min
    Wahlpanne in Spandau: Berliner Abgeordnetenhaus schrumpft
    1 min
    Otte mahnt verlässliche Ausstattung des Drohnenregiments an
    1 min

    Kommentar

    Studien: Keine Anzeichen für Deindustrialisierung in Deutschland
    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomat Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    SOFTCLICK LABS: naanoo ⨳ Medizin+ ⨳ Localpedia ⨳ Promis+ ⨳ Gameblog ⨳ AI News Pro ⨳ Quickpedia

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken