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    Home»Nachrichten»Gewerkschaften fordern Erfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit

    Gewerkschaften fordern Erfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion12.07.25
    Büros (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Büros (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Beim geplanten Gesetz zur Arbeitszeiterfassung bahnt sich ein Konflikt zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften an.

    Während die Koalition Ausnahmen von der Pflicht zur Dokumentation bei Vertrauensarbeitszeit schaffen will, drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf eine lückenlose Regelung. "Für Ausnahmen von der Erfassung für Vertrauensarbeitszeit besteht keinerlei Erfordernis, sie widersprächen aus unserer Sicht zudem dem EU-Recht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der "Welt am Sonntag".

    "Wir sind nicht grundsätzlich für die Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit, da sie meist bei Beschäftigten mit hohen Gehältern einvernehmlich vereinbart wird", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Aber: "Sollte sie als Umgehungsmöglichkeit der Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes und der Aufzeichnung durch Arbeitgeber genutzt werden, darf das Modell nicht fortbestehen", so Kocsis.

    Dem widersprechen die Arbeitgeber: "In vielen Betrieben wird die Arbeitszeit bereits heute für die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer erfasst. In anderen Bereichen mit guten Gründen nicht. So wird im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit dem Wunsch der Beschäftigten entgegengekommen und ein verantwortliches Maß an Flexibilisierung ermöglicht", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der "Welt am Sonntag". "Vertrauensarbeitszeit mit der Stechuhr zu erfassen, ist ein Widerspruch in sich. Damit würde ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung abgeschafft. Mit moderner Arbeitszeitgestaltung hat das nichts mehr zu tun."

    Die Bundesregierung muss die Arbeitszeiterfassung nach höchstrichterlichen Entscheidungen neu regeln. Der Entwurf der Vorgängerregierung sei aber "obsolet", heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Deshalb habe man nach der Sommerpause Gewerkschaften und Arbeitgeber zu einem Dialog über die Neuregelung eingeladen. Wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, bleibt weiter unklar.

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