Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Lifestyle
    • Technik
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

    Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion05.10.26
    Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Opfer von häuslicher Gewalt sollen es in Zukunft leichter haben, sich auch räumlich von ihren Peinigern zu trennen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.

    "Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen", sagte Hubig. Wer häusliche Gewalt erlebt habe, solle sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können.

    Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen beispielsweise Schäden an der Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterbezahlt werden müssen.

    Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen vertieften Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zu Gunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen - allerdings bisher nur für die gewaltbetroffene Person selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelRöwekamp: Ukraine-Hilfe sichert Europas Zukunft
    Nächster Artikel Uni Magdeburg: Internationale Studierende kommen trotz AfD-Wahlsieg
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Prosor wirft Europa Kurzsichtigkeit im Nahostkonflikt vor
    1 min
    Uni Magdeburg: Internationale Studierende kommen trotz AfD-Wahlsieg
    2 min
    Röwekamp: Ukraine-Hilfe sichert Europas Zukunft
    1 min
    GKV-Chef skeptisch bei Pflegekosten-Deckelung
    2 min
    SPD-Generalsekretär will Reform der Erbschaftsteuer
    1 min
    Ataman beklagt Schutzlücke für Juden in Deutschland
    1 min

    Kommentar

    Studien: Keine Anzeichen für Deindustrialisierung in Deutschland
    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomat Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    SOFTCLICK LABS: naanoo ⨳ Medizin+ ⨳ Localpedia ⨳ Promis+ ⨳ Gameblog ⨳ AI News Pro ⨳ Quickpedia

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken