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    Home»Nachrichten»Kritik von Lauterbach an späterer Ausgangsbeschränkung

    Kritik von Lauterbach an späterer Ausgangsbeschränkung » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion19.04.21↻ 15.11.21
    Mann mit Mund-Nasen-Schutz, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Mann mit Mund-Nasen-Schutz, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat die von Union und SPD geplanten Änderungen am Gesetzentwurf für die geplante Bundesnotbremse kritisiert. "Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr", sagte Lauterbach der "Welt" (Dienstagsausgabe). "Damit wird die Dauer des Lockdowns verlängert, und es sterben, leider, auch vermeidbare Opfer."

    Es fehle offenbar auf den letzten Metern die "politische Kraft für härtere Regeln", kritisierte Lauterbach. Die nun geplante Pflicht für Arbeitgeber, zwei Mal in der Woche ihren Arbeitnehmern ein Testangebot zur Verfügung zu stellen, nannte Lauterbach "eine wichtige Verbesserung". Schulschließungen erst ab einer Inzidenz von 165 seien ein hohes Risiko für Kinder, Eltern und Kinder. "Hoffentlich nutzen die Länder sicherere und niedrigere Werte", sagte Lauterbach. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag hatten sich auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Demnach sollen Ausgangsbeschränkungen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Von 22 bis 24 Uhr soll es weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen. Ab einer Inzidenz von 165 soll Distanzunterricht verpflichtend sein, nicht wie ursprünglich vorgesehen ab einer Inzidenz von 200. Kindern soll es möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen. Anders als bislang vorgesehen soll der Bundestag künftig verpflichtend zustimmen, wenn der Bund im Rahmen einer Bundesverordnung weitere Maßnahmen verhängen will. Die Notbremsen-Regelung soll außerdem automatisch am 30. Juni außer Kraft treten.

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