Celle - Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat sich in ein Tierschutzverfahren gegen den Geflügelkonzern Wiesenhof eingeschaltet und neue Ermittlungen gefordert. Das berichtet der "Spiegel" vorab. In Niedersachsen gilt eine solche Anweisung als ungewöhnlich.Anzeige
Konkret gehe es um die Zustände auf einer für die Wiesenhof-Gruppe produzierenden Hühnerfarm im Jahr 2009. Damals machte die Tierschutzorganisation Peta Aufnahmen von einem für den Konzern tätigen Arbeiter, der Tiere getreten, herumschleudert und ihnen ohne Betäubung das Genick gebrochen haben soll. Auch seine Notdurft habe angeblich einer der Mitarbeiter im Stall verrichtet. Die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft in Verden stellte die Ermittlungen ein. Grund: Die Bildaufnahmen seien nicht verwertbar, da sie "rechtswidrig hergestellt" seien und Persönlichkeitsrechte verletzten. Nach einer Beschwerde von Peta konnte dieser Argumentation nun offenbar auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht folgen. Wiesenhof hatte die Vorwürfe 2010 zurückgewiesen. [dts Nachrichtenagentur]
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