Foto: Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Mit dem Vermittlungsgutschein, mit dem Arbeitslose über private Jobvermittler Arbeitsplätze finden sollen, wird nach wie vor systematisch Missbrauch betrieben. Dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ liegen Daten über die internen Missbrauchswarnungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Danach gebe es aktuell 52 Warnungen, darunter 33 Fälle von überregionaler Bedeutung.Der Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim Bundesvorstand des DGB, Wilhelm Adamy, sagte gegenüber dem Magazin: „Wir sehen systematischen Missbrauch. Die Missbrauchsmöglichkeiten sind massiv. Und nur die Spitze des Eisbergs ist bisher offengelegt worden.“ Er fordert die Bundesregierung zu gesetzlichen Korrekturen auf. Die internen Missbrauchswarnungen werfen ein Licht auf die Vermittlungspraktiken zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Unternehmern. Meist gibt es enge personelle und wirtschaftliche Verflechtungen, so dass eine echte Vermittlung eines Arbeitslosen gar nicht stattfindet. Dennoch haben Arbeitsvermittler in diesen Fällen Gutscheine mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern abgerechnet und dafür bis zu 2.000 Euro bekommen. Der Wirtschaftswissenschaftler Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz-Remagen geht von einem einem Missbrauchsvolumen im zweistelligen Millionenbereich aus. Wilhelm Adamy vom DGB beklagt, es gebe bei den Arbeitsagenturen zu wenig Personal, um alle Missbrauchsfälle aufzudecken. Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Einsatz des Vermittlungsgutscheins zu beschränken, etwa auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Das Bundesarbeitsministerium hält vorerst am Vermittlungsgutschein fest. Der Bundestag hat das Vermittlungsgutscheinverfahren im Juli bis Ende 2011 verlängert. Schon im Jahr 2006 hatte der Bundesrechnungshof empfohlen, den Vermittlungsgutschein, der 2002 eingeführt worden war, auslaufen zu lassen. Neben Missbrauchs- und Mitnahmeeffekten wies die Behörde auf den mangelnden Beschäftigungseffekt hin. Der Gutschein habe „keine wesentliche Entlastung auf dem Arbeitsmarkt“ bewirkt.
Wir betreiben auch eine Private Vermittlungsagentur für den Logistik-Bereich.
JA, es gibt diese Vermittler die quasi im Nebenerwerb zur Versicherungagentur auch private Arbeitsvermittlung betreiben und ich finde das eine Schande was da läuft.
Aber, Schuld ist der Gesetzgeber und die Lobbisten der Zeitarbeitsfirmen:
Schon lange fordern wir:
1) Warum gibt es keine Kontrolle, wer eine private Arbeitsvermittlung betreiben kann? Leute mit mangeldem Leumund oder fachlich nicht ausreichender Ausbildung kann man so einfach herausfiltern.
2) Warum wird private Arbeitsvermittlung in ZEITARBEITSFIRMEN nicht generell verboten?
Weil unsere Regierung unsere Menschen ausbeutet und nach und nach alle sozialen Errungenschaften aus den 70er und 80er Jahren verraten hat. (Arbeitslosenhilfe,Bafoeg, Krankenversicherungsbeitrag und und)
Und eine heuchlerische Gewerkschaft sieht und inititiert solche Artikel und die Deutschen gehen ins Ausland!
Wir zerstören unser Kapital: die fleissigen und intelligenten Deutschen.
PA-Datteln
Sabrina Haritz