Arbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04). Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der Patient nachweisen kann, dass es sich um eine neue und nicht um eine Folgekrankheit handelt.
Quelle: Apotheken Umschau 5/2006 A
