Arbeitgeber dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten Arztes nicht pauschal zurückweisen. Wie das Apothekenmagazin Gesundheit berichtet, urteilte das Landgericht Erfurt (Az: 2 HK 0 180/04), dies widerspreche dem Prinzip der freien Arztwahl. Ein misstrauischer Unternehmer hatte seiner Belegschaft mitgeteilt, die Atteste von zwei Ärzten grundsätzlich nicht anzuerkennen und in diesen Fällen die Lohnfortzahlung zu verweigern.
Quelle: Apothekenmagazin Gesundheit
