Ob bodengleiche Dusche, eine Auffahrrampe oder Türen, die sich mit den Rollstuhl passieren lassen: Wenn es nötig ist, muss ein Vermieter alters- oder behindertengerechte Umbauten zulassen, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Grundsätzlich kann ein Hausbesitzer aber darauf bestehen, dass solche Umbauten beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden, und als Sicherheit dafür eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies lässt sich umgehen, indem Mieter und Vermieter eine freiwillige „Modernisierungsvereinbarung“ treffen. In ihr wird festgehalten, dass die Umbauten, deren Kosten der Mieter getragen hat, beim Auszug verbleiben können. Anzeige
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