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    Home»Nachrichten»Merkel stichelt gegen Scholz: Keine "Versuchskaninchen" beim Impfen

    Merkel stichelt gegen Scholz: Keine "Versuchskaninchen" beim Impfen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion07.09.21↻ 08.07.22
    Angela Merkel, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Angela Merkel, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die wohl letzte Bundestagsrede ihrer Amtszeit genutzt, um gegen SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz zu sticheln und für Unionskandidat Armin Laschet zu werben. "Natürlich war und ist niemand von uns beim Impfen in irgendeiner Form ein Versuchskaninchen", sagte sie am Dienstag in der voraussichtlich letzten Bundestagssitzung der Legislaturperiode. "Niemand, weder Olaf Scholz noch ich, und auch sonst niemand."

    Der Vizekanzler hatte die bislang in der Corona-Pandemie Geimpften zuletzt bei einem Impfaufruf als "Versuchskaninchen" bezeichnet. "Jeder, der in Deutschland seit Ende Dezember letzten Jahres geimpft wurde, bekam einen Impfstoff, der alle notwendigen Phasen der klinischen Prüfungen und notwendigen Zulassungsverfahren durchlaufen hat", sagte Merkel dazu. Alle sein sich einig, dass noch viel mehr Menschen von Impfungen überzeugt werden müssten. Dies müsse aber mit Argumenten geschehen und nicht mit "schiefen Bildern von Versuchskaninchen", so die Kanzlerin.

    Der beste Weg für Deutschland sei auch in Zukunft eine von CDU und CSU geführte Bundesregierung mit Armin Laschet als Bundeskanzler, sagte Merkel. In der vereinbarten Debatte zur "Situation in Deutschland" wird am Dienstag auch ein Schlagabtausch aller Kanzlerkandidaten erwartet. Später soll noch über den 30-Milliarden-Aufbaufonds für die vom Juli-Hochwasser betroffenen Gebiete abgestimmt werden. Mit diesem Gesetzentwurf sollen zudem verschiedene Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. So soll unter anderem die sogenannte Hospitalisierungsrate der wesentliche Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen werden. Zudem soll für bestimmte Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impfstatus gelten. Dazu zählen Kitas, Schulen und Pflegeheime.

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