Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Lifestyle
    • Technik
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»Politik»Berliner Senat: "Letzte Generation" keine kriminelle Vereinigung

    Berliner Senat: "Letzte Generation" keine kriminelle Vereinigung » Politik

    Auch wenn die Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" immer wieder Straßen in Berlin blockiert und im April sogar die Parole ausgegeben hatte, die Hauptstadt "lahmzulegen", kann man diese Gruppe nicht als sogenannte kriminelle Vereinigung einstufen.
    News RedaktionNews Redaktion20.07.23↻ 20.07.23
    Protest von
    Foto: Protest von "Letzter Generation" (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

    Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Prüfung, die von der neuen Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos). Wie die "Süddeutschen Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet, geht dieser interne Vermerk, der 30 Seiten umfasst, sogar noch weiter.

    Kritik an Brandenburg

    Die Berliner Regierungsbeamten üben darin deutlich Kritik an der Justiz im benachbarten Brandenburg. Diese geht schärfer gegen die "Letzte Generation" vor und spricht von einer kriminellen Vereinigung, so wie es inzwischen auch die Generalstaatsanwaltschaft München tut. Das sei rechtlich eigentlich kaum haltbar, kritisieren die Berliner Fachleute nun. Es sei "nicht überzeugend".

    In dem Vermerk, der das Datum von Dienstag trägt, wird zunächst festgestellt, dass die Definition einer "kriminellen Vereinigung" nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs denkbar offen formuliert sei. Deshalb könnte sie theoretisch auch eine Protestgruppe erfassen, die nur relativ geringe Straftaten begehe.

    Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit

    "Nach herrschender Meinung und dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist der Tatbestand jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm auf solche Vereinigungen zu begrenzen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen", heißt es in dem Vermerk weiter.

    Als Beispiele werden "Rauschgifthändlerringe" genannt - oder auch gewalttätige Neonazigruppen wie "Sturm 34". Die "Letzte Generation" passe nicht in diese Reihe.

    dts Nachrichtenagentur

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelHabeck plädiert für weitere Verhandlungen zum Getreideabkommen
    Nächster Artikel Mali will Bundeswehr-Abzug zum Ende des Jahres unterstützen
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Bahn-Chefin erteilt 9-Euro-Ticket klare Absage
    2 min
    Neuer Stuttgart-21-Eröffnungstermin soll Mitte des Jahres kommen
    1 min
    Luftfrachtbranche will priorisierte Versorgung mit Kerosin
    2 min
    Dax-Konzerne zögern bei 1.000-Euro-Prämie
    2 min
    Arbeiter-Samariter-Bund warnt vor "Demontage des Sozialstaates"
    2 min
    DB investiert 20 Milliarden Euro in Sanierung von Bahnhöfen
    1 min

    Kommentar

    Studien: Keine Anzeichen für Deindustrialisierung in Deutschland
    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomant Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    Netzwerk: naanoo | Medizin+ | Localpedia | Promis+ | Gameblog

    © 2026 Softclick GmbH & Co. KG • naanoo media

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken