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    Home»Nachrichten»Presserat: "taz"-Polizeikolumne kein Verstoß gegen Pressekodex

    Presserat: "taz"-Polizeikolumne kein Verstoß gegen Pressekodex - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion08.09.20↻ 16.11.21
    Foto: "taz"-Gebäude, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen die umstrittene Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" in der "taz" als unbegründet zurückgewiesen. Gegen die "taz" waren aufgrund des Artikels 382 Beschwerden beim Presserat eingegangen, darunter etliche von Vertretern der Polizei. Auch der Bundesinnenminister hatte sich an den Presserat gewandt.

    "Das Gedankenspiel der Autorin, der als geeigneter Ort für Ex-Polizisten nur die Mülldeponie einfällt, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt", teilte das Gremium am Dienstag mit. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden, so der Beschwerdeausschuss. Es handele sich um eine Satire, die sich im Kern auf die gesellschaftliche Debatte über strukturelle Probleme bei der Polizei wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus beziehe. Die Mitglieder kamen mit überwiegender Mehrheit zu dem Schluss, dass der Text nicht gegen die Menschenwürde verstoße, da sich die Kritik auf eine ganze Berufsgruppe und nicht auf Einzelpersonen beziehe. Die Polizei sei zudem eine gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe, die nicht unter den Diskriminierungsschutz nach Ziffer 12 des Pressekodex falle, anders als etwa Angehörige von religiösen oder ethnischen Minderheiten. Die Wortwahl "Mülldeponie" als einziger Ort für die Polizei berührt aus Sicht des Presserats Geschmacksfragen, über die sich streiten lasse, "die aber keine Grundlage für die ethische Bewertung sind", wie es weiter hieß. Die Interpretation einiger Beschwerdeführer, Polizisten würden mit Müll gleichgesetzt, ist aus Sicht des Gremiums "nicht zwingend". Und weiter: "Es handelt sich hier um ein drastisches Gedankenspiel, das aber – wie aus der Kolumne hervorgeht – Raum für unterschiedliche Interpretationen bietet und daher noch unter die Meinungsfreiheit fällt".

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