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    Home»Nachrichten»Rechnungshof bemängelt überhöhte Gebühren für Flüchtlingswohnungen

    Rechnungshof bemängelt überhöhte Gebühren für Flüchtlingswohnungen - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion07.09.20↻ 16.11.21
    Wohnhaus, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Wohnhaus, über dts Nachrichtenagentur

    Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die öffentliche Hand für Wohnungen von Flüchtlingen oft überhöhte Mietkosten tragen muss und die Mittelverwendung nicht ausreichend kontrolliert wird.

    Bonn (dts Nachrichtenagentur) - Prüfungen belegten, dass "bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent" lagen, heißt es in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestages, über welche die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet. Demnach hätten die kommunalen Träger den "gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen".

    Eindeutig rechtswidrig?

    In den vergangenen Jahren hatte der Bund stetig seine Beteiligung an den Unterbringungskosten gesteigert. Wie der Bundesrechnungshof schreibt, hätten seine Prüfungen weitere Ungereimtheiten ergeben: "Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen". Dies sei "eindeutig rechtswidrig" gewesen. Hintergrund der aktuellen Stellungnahme ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundgesetzes, mit der neue verfassungsrechtliche Grundlagen zur Entlastung der Gemeinden geschaffen werden sollen.

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    Mit der Änderung sollen die Gemeinden dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit einer höheren Kostenbeteiligung unterstützt werden, ohne dass die Bundesauftragsverwaltung prüfen muss. Im Vorlauf der geplanten Gesetzesänderung findet am Montag eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages statt, für die der Bundesrechnungshof die Stellungnahme verfasst hatte.

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