Foto: Fridays-for-Future-Protest, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Verfassungsrechtler und ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die Klage von Klimaaktivisten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für aussichtslos. „Ich halte solche Verfassungsbeschwerden für unbegründet. Es gibt keinen subjektiv verletzten Einzelbürger oder Verband, wie es bei Grundrechten nötig ist“, sagte Scholz der „Welt“ (Montagsausgabe).
Der verfassungsrechtliche Kontrollmaßstab könne nur Artikel 20a Grundgesetz sein, der die natürlichen Lebensgrundlagen, die Umwelt schützt, wozu das Klima gehöre. „Das ist eine Staatszielbestimmung, die ich selbst als Vorsitzender der gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern nach der Wiedervereinigung formuliert habe. Demnach gibt es aber kein subjektives Recht des Einzelnen auf Umwelt- oder Klimaschutz. Das Staatsziel muss vom Gesetzgeber konkretisiert werden. Insofern halte ich solche Klagen für aussichtslos.“ Die Begründung des Anwalts der Kläger, wonach es sich beim Klimaschutz um Grundrechtsschutz handle, könne ebenfalls nicht herangezogen werden. „Es gibt das einklagbare Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2, das Recht auf Gesundheit und Leben. Der Klimaschutz ist etwas Präventives. Ein Grundrecht schützt nur repressiv gegen Verletzungen.“ Der Gesetzgeber habe bei allem einen hohen Beurteilungsspielraum, den er auch haben müsse. „Setzt er ein Klimaschutzgesetz in Kraft, ist das die konkret gültige Klimaregelung.“ Die Klimadebatte wertete Scholz als „zu hysterisch und zu polarisierend“. Politisch ausgewogene Debatten, gerade in einer pluralistischen Gesellschaft, müssten aber offen und kompromissfähig geführt werden. „Das ist bei uns leider oft nicht mehr der Fall.“ Es sei doch völlig klar, dass Klimaschutz verfassungsrechtlich verhältnismäßig gestaltet werden müsse. „Alles von Wirtschaft über Energiesicherung bis Verbraucherschutz dem Klimaschutz unterzuordnen, geht nicht.“