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    Home»Nachrichten»Thüringens Innenminister kritisiert Bund-Länder-AG zur AfD

    Thüringens Innenminister kritisiert Bund-Länder-AG zur AfD » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion03.12.25
    Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Erfurt (dts Nachrichtenagentur) - Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz Kritik an der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit AfD-Mitgliedern in Behörden und bei Waffenbesitz geübt. "Da hätte mehr gemacht werden können. Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend", sagte er dem "Tagesspiegel" am Dienstag.

    Beim Dienstrecht fordert der Minister einen klaren Rahmen. "Natürlich geht es um Einzelfallprüfungen, aber man kann gleichzeitig etwa Fallgruppen definieren und bestimmte Abstufungen festlegen", so Maier.

    Auch beim Waffenbesitz pochte er auf ein koordiniertes Handeln. "Beim Waffenrecht braucht es eine Gesetzesänderung. Gerichte in unterschiedlichen Ländern kommen zu unterschiedlichen Auslegungen", sagte er. "Aber es darf keine Waffen in den Händen von Extremisten geben, da gibt es keinen Interpretationsspielraum."

    In diesem Zusammenhang kritisierte Maier auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). "Bei beiden Themen merkt man der Union und dem Bundesinnenministerium Zurückhaltung an", sagte Maier. "Ich finde das sehr bedauerlich."

    Nach der Einstufung der AfD auf Bundesebene als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai beriet die IMK im Juni über den möglichen weiteren Umgang mit AfD-Mitgliedern. Das Ergebnis war die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

    Darin sollten Spitzenbeamte aus den Landesministerien und vom Bund gemeinsame Rahmenbedingungen zu Dienst und Dienstrecht, Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen erarbeiten - für den Fall, dass die Hochstufung der AfD bestätigt wird. Die Partei wehrt sich derzeit juristisch gegen die Bewertung. Die Behörden haben bis zur Entscheidung eine Stillhaltezusage abgegeben.

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