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    Home»Nachrichten»Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok

    Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion13.07.26
    Ungarns Parlament (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Ungarns Parlament (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Budapest (dts Nachrichtenagentur) - Ungarns Parlament hat die Absetzung von Präsident Tamas Sulyok beschlossen.

    Die regierende Tisza-Partei stimmte am Montag mit Zweidrittelmehrheit für ein Paket von Verfassungsänderungen, das auch eine Übergangsbestimmung enthält, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Sulyok war ein prominenter Verbündeter der früheren Regierung unter Viktor Orban.

    Der neue Ministerpräsident Peter Magyar hatte Sulyok nach der Parlamentswahl im April zum Rücktritt aufgefordert und ihm vorgeworfen, zu Machtmissbrauch und Unrecht der Orban-Regierung geschwiegen zu haben. Magyar setzte Sulyok und anderen wichtigen Staatsvertretern ein Ultimatum, bis Ende Mai freiwillig abzutreten, andernfalls drohte er mit deren Entfernung aus den Ämtern. Die Verfassungsänderungen treten jedoch erst mit der Unterzeichnung durch Sulyok selbst in Kraft, wofür ihm eine Frist von fünf Tagen gesetzt ist.

    Neben der Absetzung des Präsidenten umfasst das Gesetzespaket weitere Bestimmungen, darunter die Schaffung eines "Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz" sowie die Wiedereinführung einer Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts. Diese Maßnahme führt dazu, dass vier der 15 Richter, darunter der von Magyar kritisierte Gerichtspräsident Peter Polt, ausscheiden. Die Einführung von Altersgrenzen gilt als heikel, wurde jedoch von Fachleuten verteidigt, um die einseitige Besetzung des Gerichts aus Zeiten der Fidesz-Regierung aufzulockern. Zudem wurde die Mandatszeit von Parlamentsabgeordneten auf zwölf Jahre beschränkt, was zu Kritik führte, da viele Oppositionsabgeordnete bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten dürfen.

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