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    Home»Nachrichten»Verbraucherschützer: Maas` Pläne für Musterklagen gehen nicht weit genug

    Verbraucherschützer: Maas` Pläne für Musterklagen gehen nicht weit genug » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion02.12.16
    Heiko Maas, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Heiko Maas, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für Verbraucher-Musterklagen gehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nicht weit genug. Der Referentenentwurf, der jetzt in die Ressortabstimmung gehen und im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, sei zwar "ein Schritt nach vorne gegenüber dem Status Quo", sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem "Handelsblatt". Aber: "Leider findet sich darin keine Verjährungshemmung für alle geschädigten Verbraucher."

    Der Entwurf von Maas sieht laut "Handelsblatt" vor, die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen lediglich dann auszusetzen, wenn die Betroffenen ihre "Ansprüche gegen die beklagte Partei" in einem noch einzurichtenden elektronischen Klageregister beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben. "Sonst können ihre Ansprüche verjähren", sagte Müller. Verbraucher müssten also von diesem neuen Klageinstrument wissen. Das sei aber "kein Automatismus", fügte der VZBV-Chef hinzu. Es müsse daher "sichergestellt werden, dass Verbraucher leicht Kenntnis von einer solchen Klage erhalten". Die Union-Bundestagsfraktion will hingegen alle geschädigten Verbraucher von einer "Verjährungshemmung" für die Dauer des Musterverfahrens profitieren lassen, wie aus Eckpunkten der Fachpolitiker für eine Musterklage hervorgeht. Nach Berechnungen des Justizministeriums würden Musterfeststellungs-Verfahren insbesondere Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche finanzielle Entlastungen bringen. Sofern sie ihre Ansprüche gegen eine geringe Gebühr zum Klageregister für Musterfeststellungsklagen anmeldeten, ersparten sich die Betroffenen Gerichtsgebühren sowie Gebühren für die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten, soweit die Musterfeststellungsklage zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für Bürger ergibt sich demnach eine Gesamtentlastung von rund zwei Milliarden Euro, die Wirtschaft könnte laut Ministerium mit einer Ersparnis von schätzungsweise einer Milliarde Euro rechnen.

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