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    Home»Nachrichten»Verfassungsgericht: "Containern" darf bestraft werden

    Verfassungsgericht: "Containern" darf bestraft werden - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion18.08.20↻ 16.11.21
    Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen des sogenannten "Containerns" zurückgewiesen.

    Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einem Beschluss der Karlsruher Richter vom 5. August hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Zur Begründung führte die Kammer im Wesentlichen aus, dass die Auslegung der Fachgerichte weder gegen das Willkürverbot verstoße noch die Beweiswürdigung verfassungsrechtlich zu beanstanden sei.

    Auch wertlose Sachen gegründen zivilerechtliches Eigentum

    Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und insbesondere das Ultima-Ratio-Prinzip gebieten dem Verfassungsgericht zufolge keine Einschränkung der Strafbarkeit. Der Gesetzgeber dürfe das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, hieß es. Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Frauen, die diverse Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes entwendet hatten und dafür strafrechtlich verurteilt wurden.
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