Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Lifestyle
    • Technik
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»Verfassungsgericht kippt Verbot der "geschäftsmäßigen" Sterbehilfe

    Verfassungsgericht kippt Verbot der "geschäftsmäßigen" Sterbehilfe - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion26.02.20↻ 17.11.21

    Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur

    Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Die im Jahr 2015 vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen für die Sterbehilfe ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hervor. Konkret ging es in dem Verfahren um mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs richteten, der die "geschäftsmäßige Förderung" der Selbsttötung unter Strafe stellt.

    "Paragraf 217 StGB ist wegen der festgestellten Verfassungsverstöße für nichtig zu erklären. Eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung ist nicht möglich, weil sie den Absichten des Gesetzgebers zuwiderliefe", sagte Verfassungsschutzpräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Die Entscheidung bedeute aber nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren dürfe. "Eine solche Regelung muss sich aber an der Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen ausrichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten", so Voßkuhle. Zum Schutz der Selbstbestimmung über das eigene Leben stehe dem Gesetzgeber in Bezug auf organisierte Suizidhilfe ein "breites Spektrum an Möglichkeiten" offen. "Sie reichen von prozeduralen Sicherungsmechanismen, etwa gesetzlich festgeschriebener Aufklärungs- und Wartepflichten, über Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, bis zu Verboten besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe." Diese könnten auch im Strafrecht verankert oder jedenfalls durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen abgesichert werden. Die Zulässigkeit einer Hilfe zur Selbsttötung dürfe aber nicht materiellen Kriterien unterworfen werden. Beschwerdeführer in dem Verfahren waren unter anderem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, sowie schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten. Auch Ärzte hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt. Ziel der Beschlüsse aus dem Jahr 2015 war, dass Suizidhilfe nicht zur normalen Behandlung verkommen sollte. Während aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist, ist passive Sterbehilfe möglich. Voraussetzung ist, dass eine Willensäußerung des Betroffenen oder gültige Patientenverfügung vorliegt. Auch der assistierte Suizid ist legal, wenn der Betroffene das Mittel selbst einnimmt und der Sterbehelfer nicht "geschäftsmäßig" handelt. Kritiker des Verbots der "geschäftsmäßigen" Beihilfe hatten im Verfahren beklagt, dass von dem Verbot nicht nur Vereine erfasst sind, sondern auch Mediziner. Die Möglichkeit der Beihilfe war bisher auf Angehörige oder Nahestehende beschränkt.

    Anzeige

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelDAX startet erneut deutlich im Minus - Coronavirus belastet
    Nächster Artikel Maas will "mehr Debatte" im UN-Sicherheitsrat
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Berliner SPD-Fraktionschef Saleh will nicht erneut kandidieren
    1 min
    Bundestagsabgeordneter Kocak lässt Funktionen ruhen
    2 min
    Forsa: Union verharrt auf Rekordtief
    3 min
    Gladbach verpflichtet Blessin als neuen Cheftrainer
    1 min
    SPD-Fraktionschef warnt vor "Weiter so"
    2 min
    Studie: Nutzung von KI-Tools steigt deutlich
    2 min

    Kommentar

    Studien: Keine Anzeichen für Deindustrialisierung in Deutschland
    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomat Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    SOFTCLICK LABS: naanoo ⨳ Medizin+ ⨳ Localpedia ⨳ Promis+ ⨳ Gameblog ⨳ AI News Pro ⨳ Quickpedia

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken