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    Home»Nachrichten»Verfassungsrechtler hält Scholz-Machtwort für juristisch tragbar

    Verfassungsrechtler hält Scholz-Machtwort für juristisch tragbar » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion18.10.22↻ 25.02.23
    Olaf Scholz, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Olaf Scholz, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält die jüngste Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für einen Weiterbetrieb aller drei verbliebenen Atomkraftwerke für juristisch tragbar. "Der Fall ist vollkommen klar", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Der Kanzler habe die Richtlinienkompetenz.

    "Das ist wie aus dem Schulbuch." Der Brief des Kanzlers binde die Abgeordneten des Bundestages zwar nicht, sie seien nach wie vor frei bei ihrer Abstimmung über das nun zu verabschiedende Energiesicherungsgesetz: Doch wenn sie das Gesetz ablehnten, dann müssten sie die Regierung stürzen. "Das werden sie nicht tun." Battis, der früher Professor an der Berliner Humboldt-Universität war, sagte weiter: "Wem die Entscheidung des Kanzlers nicht passt, der kann aus der Koalition gehen. Es wird aber keiner gehen. Die Koalition fliegt deshalb nicht auseinander." Bei den Grünen sorgt das Machtwort dennoch weiter für Unruhe.

    "In der Vergangenheit war nicht klar, wie sich der Kanzler in der Atomfrage eigentlich positioniert", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Jetzt spreche er plötzlich ein Machtwort. "Das zeugt nicht von großer Führungsstärke. Das muss künftig anders werden." Dies gelte nicht zuletzt auch deshalb, weil Scholz in der Vergangenheit schon häufiger einsame Entscheidungen getroffen habe, so etwa beim Sondervermögen für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro. Das dürfe nicht zur Regel werden. In der Sache habe die Grünen-Fraktion weiter Beratungsbedarf, sagte Mihalic, hob aber hervor, mit der Entscheidung des Kanzlers sei "der Atomausstieg zum 15. April 2023 besiegelt".

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