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    Home»Nachrichten»Verfassungsrechtler hält Vergesellschaftung unvereinbar mit Grundgesetz

    Verfassungsrechtler hält Vergesellschaftung unvereinbar mit Grundgesetz » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion04.05.19↻ 03.03.23
    Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin, Helge Sodan, hält die Vergesellschaftung von Großbetrieben wie BMW oder Deutsche Wohnen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Unzulässigen Sozialisierungsbestrebungen kann durch die in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene restriktive Auslegung des Artikel 15 begegnet werden", schreibt Sodan in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" (Sonntagsausgabe). Diese betreffe "die Anforderungen an die Anerkennung als sozialisierungsfähige Güter ebenso wie die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit", schreibt der Verfassungsrechtler weiter.

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