Berlin – Der Parteien- und Verfassungsrechtler Martin Morlok hat vor der am Donnerstag in Mainz beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) vor den Risiken eines neuen NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. „Die Hürden für ein Verbot sind sehr hoch. Dass eine Partei ausländerfeindlich ist, reicht nicht als Verbotsgrund. Sie muss vielmehr gezielt und ausdrücklich die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Visier haben und bekämpfen“, sagte Morlok der „Bild-Zeitung“ (Donnerstagausgabe).Auch einzelne Gewalttäter und Terror-Unterstützer seien kein Beweis dafür, dass die NPD als Institution den Terror fördere. „Hierzu müsste es eine strukturelle Identität der Partei mit der gewaltbereiten Gruppierung geben“, so der Verfassungsrechtler weiter. Selbst wenn die deutschen Sicherheitsbehörden ihre V-Leute in der NPD zurückzögen oder abschalteten, bliebe noch eine weitere Hürde für ein mögliches NPD-Verbot: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Morlok verweist hier auf Präzedenzurteile zum Verbot der türkischen Refah-Partei (Wohlfahrtspartei). „Eine verfassungsfeindliche Gruppierung muss demnach auch tatsächlich eine Bedrohung für den Staat sein. Wenn das Gemeinwesen nicht wirklich in Gefahr ist, muss es mit solchen Splittergruppen leben.“ [dts Nachrichtenagentur]
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