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    Wieder mehr Regelinsolvenzen beantragt » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion10.03.22↻ 01.06.22
    Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

    Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Februar 2022 wieder gestiegen. Insgesamt waren es 4,2 Prozent mehr als im Januar, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Im ersten Monat des Jahres war die Zahl noch um 17,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken.

    Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft. Die vorläufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 vorliegen. Im Jahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 13.993 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,7 Prozent weniger als im Jahr 2020. Damit war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im zweiten Jahr der Coronakrise rückläufig und erreichte den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2021 um 25,4 Prozent niedriger. Einen Anstieg hatte es zuletzt während der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 Prozent gegenüber 2008). Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 hatten sie noch bei rund 44,1 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2020, so die Statistiker. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2021 im Baugewerbe mit 2.423 Fällen (Jahr 2020: 2.500; -3,1 Prozent). Im Handel waren es 2.122 Verfahren (Jahr 2020: 2.466; -13,9 Prozent). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1.490 Insolvenzen gemeldet (Jahr 2020: 1.719; -13,3 Prozent). Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Jahr 2021 in Deutschland 46 Unternehmensinsolvenzen. Im Jahr zuvor waren es noch 52. Die meisten Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen im Jahr 2021 auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 110. Im Baugewerbe lag die Insolvenzhäufigkeit bei 68, im Handel bei 38 und bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen bei 80. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur acht Insolvenzen von Unternehmen gab es im Bereich der Energieversorgung. Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

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