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    Home»Nachrichten»Bartsch: Bundesregierung muss Treuhand-Akten rausgeben
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    Bartsch: Bundesregierung muss Treuhand-Akten rausgeben

    News Redaktion News Redaktion24.06.19↻ 29.01.23
    Dietmar Bartsch, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Dietmar Bartsch, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesministerien sind im Besitz von mindestens 60 Akten zur Arbeit der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisation, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgabe – über jene 45 Kilometer Treuhand-Akten hinaus, die beim Bundesarchiv lagern.

    Das ergibt sich laut eines Berichts des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Montagsausgaben) aus der Antwort von Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf eine Anfrage des Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch. Darin betont die CDU-Politikerin, dass „in der Kürze der für eine Beantwortung Schriftlicher Fragen zur Verfügung stehenden Zeit keine vollständigen Angaben zu der Anzahl an Akten ermittelt werden“ konnten.

    Es könnten also noch mehr sein. Bartsch will die verfügbaren Akten nun einsehen. „Wir fordern Transparenz und Offenlegung der Treuhandakten der Bundesregierung“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Die Ministerien müssen ihre Akten umgehend dem Bundestag zur Einsicht geben.“

    Denn die politisch interessantesten Akten seien nicht die, die im Bundesarchiv lagerten, sondern die, die die Bundesregierung zur Treuhand angelegt habe und die heute in den Registraturen der Ministerien lägen. Bartsch fügte hinzu: „Die Frage der politischen Verantwortung bleibt zentral für einen möglichen Untersuchungsausschuss. Wenn die Akten einsehbar sind, können Abgeordnete besser beurteilen, ob sie für oder gegen einen Untersuchungsausschuss stimmen. Auch für die wissenschaftliche Aufarbeitung ist die Offenlegung der Regierungsakten notwendig.“

    Die Linksfraktion will in der am Montag beginnenden Sitzungswoche einen Antrag zur Einsetzung eines Treuhand-Untersuchungsausschusses einbringen, über den dann nach der Sommerpause abgestimmt würde. Mindestens 25 Prozent aller Abgeordneten müssten für den Antrag stimmen.

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