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    Home»Nachrichten»BGH-Präsidentin zweifelt an „Entschlackung“ der Strafprozessordnung
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    BGH-Präsidentin zweifelt an „Entschlackung“ der Strafprozessordnung

    News Redaktion News Redaktion05.06.25
    Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg, hat sich skeptisch zu einer grundlegenden Reform der Strafprozessordnung geäußert. Die derzeitige Ordnung im Strafprozess sei ein „austariertes System“, das zwischen Strafverfolgungsinteresse und Beschuldigtenrechten sorgsam abwäge.

    „Wenn Sie an einem Schräubchen drehen und sagen, das muss schneller und effizienter werden, verschiebt sich das Gewicht auf die andere Seite“, sagte Limperg. Grundlegende Prozessmaximen im Strafprozess – etwa der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der Hauptverhandlung – seien „nicht umsonst unsere Wegbegleiter seit über 125 Jahren“.

    Die BGH-Präsidentin reagierte damit auf einen Vorstoß des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU), der in einem FAZ-Gastbeitrag dafür plädiert hatte, den Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess einzuschränken, um schnellere Verfahren zu erreichen.

    Limperg nahm auch zu der Frage Stellung, ob die Justiz in Deutschland politisiert sei: Dies sei „gar nicht“ der Fall, gerade im Vergleich mit dem Ausland. „Das heißt nicht, dass es nicht in Einzelfällen auch bewusste Statements gibt, auch in der Rechtsprechung. Aber wir haben eine ausgeprägte Fehlerkultur mit unserem Rechtsmittelsystem, die das korrigieren kann“, sagte die BGH-Präsidentin.

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