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    Home»Nachrichten»Bund bereitet Abschiebung bestimmter syrischer Straftäter vor
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    Bund bereitet Abschiebung bestimmter syrischer Straftäter vor

    News Redaktion News Redaktion05.07.25
    Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad in Syrien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad in Syrien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Innenministerium hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beauftragt, mit den Widerrufen von Schutztiteln bei bestimmten syrischen Straftätern und Gefährdern zu beginnen.

    „Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, die Widerrufstätigkeit bezüglich syrischer Straftäter und Gefährdern, soweit bei dieser Personengruppe eine Vollablehnung aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt, aufzunehmen“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Welt am Sonntag“. „Das Vorliegen schwerer Straftaten schließt eine Schutzerkennung durch das Bamf aus, beziehungsweise kann zu einer Aufhebung des erteilten Schutzes führen.“

    Wie das Bamf mitteilte, besteht eine ähnliche Weisungslage auch für Asylentscheidungen. „Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, die Entscheidungstätigkeit bezüglich syrischer Straftäter und Gefährder, soweit bei dieser Personengruppe eine Vollablehnung aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt, wieder aufzunehmen“, sagte ein Bamf-Sprecher. Auch zuvor habe das Bamf im Einzelfall „sicherheitsrelevante Asyl- als auch Widerrufsverfahren“ entschieden. Für die meisten Asylverfahren besteht seit Dezember ein Entscheidungsstopp.

    Wie die „Welt am Sonntag“ weiter berichtet, hat das Bamf laut Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zwischen Januar und Mai 2025 insgesamt 3.537 Widerrufsprüfverfahren zu syrischen Staatsangehörigen angelegt. Von Januar bis Ende Mai sei in 57 Fällen die Flüchtlingseigenschaft entzogen worden, in 22 Fällen ein subsidiärer Schutztitel.

    Auch zu geförderten freiwilligen Rückreisen liegen Daten vor. Zwischen Januar und Ende Mai 2025 seien nach vorläufigen Zahlen 804 Personen im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „REAG/GARP“ nach Syrien ausgereist, teilte das Innenministerium in der Antwort mit.

    „Nachdem seit dem Sturz des Assad-Regimes bereits über ein halbes Jahr verstrichen ist, sich eine neue Regierung etabliert hat und die Kampfhandlungen im Wesentlichen beendet sind, ist es an der Zeit, dass auch die Bundesregierung diesen neuen Realitäten in ihrer Asylpolitik Rechnung trägt“, sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, der „Welt am Sonntag“. Die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern nach Syrien könne hierbei nur der Anfang sein.

    Auch die Unionsfraktion fordert verstärkte Anstrengungen. „Deutschland hat in den letzten Jahren Hunderttausenden Syrern Schutz vor einem Bürgerkrieg gewährt, der jetzt vorbei ist“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). „Es ist fair und übrigens im internationalen Flüchtlingsschutz so vorgesehen, dass die Schutzsuchenden mit dem Ende der Gefahren in ihre Heimat zurückgehen.“

    Die Öffentlichkeit dürfe zu Recht erwarten, dass das Bamf mit der Aufhebung der Schutzansprüche beginne. „Wer hier nicht arbeitet, nicht integriert ist, Straftaten begeht oder erst seit Kurzem bei uns ist, dessen Status sollte vorrangig überprüft werden.“

    Kritik an den Rückführungsplänen kommt von Grünen und Linken. „Statt über Widerrufsverfahren zu debattieren, die aufgrund der aktuellen Lage in Syrien nicht angebracht sind, müssen Wege für dauerhafte und gesicherte Bleibeperspektiven geschaffen werden“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat. „Besonders wichtig ist dabei auch, dass Verfahren, wie zum Beispiel die Einbürgerungen, zügig durchlaufen werden können.“

    Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sagte: „Nur weil Baschar al-Assad nicht mehr in Syrien regiert, heißt das nicht, dass das Land sicher ist.“ Es komme weiterhin zu „massiven gewalttätigen Auseinandersetzungen, vor allem gegen verschiedene Minderheiten“. Ein normales Leben sei unmöglich.

    Vor diesem Hintergrund kämen Widerrufe bestehender Schutztitel „rein rechtlich, aber auch aus humanitären Gründen nicht in Betracht“. Die Bundesregierung müsse nun klar kommunizieren, dass die gewährten Schutztitel bestehen bleiben. „Offene Asylanträge sollten jetzt zügig und wohlwollend geprüft werden.“

    Ende Mai hielten sich laut Ausländerzentralregister 961.511 Syrer in Deutschland auf, die überwiegende Mehrheit mit befristeten Aufenthaltstiteln.

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