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    Home»Nachrichten»CDU-Generalsekretär korrigiert Aussagen zur Aktivrente
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    CDU-Generalsekretär korrigiert Aussagen zur Aktivrente

    News Redaktion News Redaktion04.06.25
    Carsten Linnemann am 03.06.2025, via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Carsten Linnemann am 03.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat Interviewaussagen des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, zu der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aktivrente zurückgewiesen. „Bei der Aktivrente muss man nicht auf gesetzliche Rente verzichten“, sagte er der „Welt“ und dem Portal „Business Insider“. Im Gegenteil: „Der Bezug der gesetzlichen Rente ist Voraussetzung für die Aktivrente.“

    Jeder, der in Rentenbezug sei und freiwillig weiterarbeiten wolle, könne zusätzlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Und das, ohne Beiträge für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. „Das schafft zusätzliche Kaufkraft und sichert Fachkräfte“, sagte Linnemann, der sich selbst als Erfinder der Aktivrente bezeichnet.

    Hoppenstedt hatte zuvor mit Aussagen in der Phoenix-Sendung „Unter den Linden“ zur Aktivrente für Verwirrung gesorgt. Darin behauptete er, dass die Rentenkasse durch die Aktivrente entlastet werde, weil „erstmal die Rentenzahlung nicht einsetzt“. Es gehe also nicht um einen Hinzuverdienst. „Ich kriege dann ja keine Rente, wenn ich weiter verdiene.“ Am Mittwochvormittag räumte er dann selbst ein, das Konzept falsch dargestellt zu haben. „Ich habe mich in der Hitze des verbalen Gefechts schlicht vertan und bitte das zu entschuldigen“, schrieb er in einem Post auf Instagram.

    Auch Dennis Radtke, Bundesvorsitzender des Sozialflügels CDA, widersprach Hoppenstedts Darstellung: „In der Aussage von Hendrik Hoppenstedt lag leider ein Versprecher vor. Fakt ist: Die ersten 2.000 Euro zusätzlich zur Rente bleiben steuerfrei. Das ist so vereinbart, dafür hat die CDU sich starkgemacht – und das wird nun umgesetzt“, sagte er. Auf diesem Weg werde auch das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben, sodass Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren könnten.

    Im Koalitionsvertrag ist das nicht eindeutig formuliert. Dort heißt es: „Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“ Es ist nicht ausdrücklich von einem Hinzuverdienst die Rede.

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