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    Home»Nachrichten»In diesem System haben konforme Unternehmen keine Chance

    In diesem System haben konforme Unternehmen keine Chance - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion01.01.20↻ 17.11.21
    Foto: Computer-Nutzerin auf Facebook, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Computer-Nutzerin auf Facebook, über dts Nachrichtenagentur

    Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde Untätigkeit im Umgang mit großen internationalen Digitalkonzernen vorgeworfen.

    Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Bei der Durchsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebe es "erhebliche Defizite", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). "Das Ausbleiben von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen begünstigt marktbeherrschende Unternehmen, die nicht zuletzt mit einer aggressiven Datenschutzpolitik ihre Wettbewerbsposition festigen und ausbauen."

    Konforme Unternehmen haben keine Chance

    Eine europäische digitale Industriepolitik könne so nicht gelingen. "Innovative Unternehmen, die datenschutzgerechte Produkte und Dienstleistungen einsetzen, haben in diesem System keine Chance." Die irische Datenschutzbehörde ist europaweit für Facebook zuständig, da der Konzern dort seine EU-Niederlassung hat. Caspars Behörde muss etwaige Verstöße gegen die DSGVO seinen irischen Kollegen melden, die dann über weitere Maßnahmen entscheiden. Die irischen Datenschützer gelten als weniger streng als ihre deutschen Kollegen.

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    Aus Caspars Sicht hat sich die "Massierung der federführenden Kontrollkompetenz bei wenigen Behörden am europäischen Hauptstandort dieser Unternehmen" nicht bewährt. Der Behördenchef fordert daher "Regelungen zu schaffen, die die sogenannten federführenden Behörden stärker in ein europäisches Vollzugssystem einbinden". Hier sei etwa an die Übernahme der aufsichtsbehördlichen Verantwortung durch andere Behörden zu denken, "wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums kein Entscheidungsentwurf durch die federführenden Behörden vorgelegt wird". Es dürfe nicht möglich sein, dass die Untätigkeit einer Behörde europaweit den aufsichtsbehördlichen Vollzug verhindert.

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