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    Home»Nachrichten»EU-Kommission legt Vorschlag für Sammelklagen vor

    EU-Kommission legt Vorschlag für Sammelklagen vor - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion23.03.18↻ 03.07.23

    Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Immer wieder hat die Europäische Kommission nach dem Diesel-Skandal für die Einführung von Sammelklagen geworben - nun macht die EU-Behörde ernst. Nach Ostern will Justizkommissarin Vera Jourova Vorschläge für die Schaffung solcher Klagen in allen EU-Staaten vorlegen - und orientiert sich dabei überraschend stark an dem umstrittenen US-Vorbild. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z./Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Entwurf des Vorschlags.

    "Qualifizierte Institutionen", etwa Verbraucherbände, sollen in vielen Fällen stellvertretend für die Verbraucher auf Schadenersatz klagen. Ein ausdrückliches Mandat des einzelnen Verbrauchers verlangt die Kommission nicht dafür. Die EU-Kommission will den Verbrauchern damit erleichtern, ihre Rechte in Fällen durchzusetzen, in denen eine individuelle Klage zu aufwändig wäre. Dabei geht es nicht nur um den Diesel-Skandal, sondern um verschiedenste Verstöße gegen das Verbraucherrecht - angefangen bei der jährlichen Stromrechnung bis zum Umweltschutz.

    Bisher gibt es solche Kollektivstrafen nur in einigen Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien. Die Bedingungen variieren aber stark. Deutschland arbeitet an einer Musterklage, die den Verbrauchern individuelle Schadenersatzklagen erleichtern soll. Das bleibt aber weit hinter dem Kommissionsvorschlag zurück. Der sieht unter anderem auch Klagen für Fälle vor, in denen eine Auszahlung des Schadenersatzes an die Betroffenen wegen der geringen Summe mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre.

    Der Schadenersatz soll dann direkt für den Schutz der Verbraucherinteressen verwandt werden. Um Klagen zu erleichtern, können die EU-Staaten die Klageberechtigten, etwa die Verbraucherverbände, von den Prozesskosten freistellen. Die Industrie lehnt das ab, da es ihrer Ansicht nach aus Gründen der Waffengleichheit keine einseitigen Erleichterungen für den Kläger geben darf. Das gilt auch für eine Finanzierung der Kläger durch Dritte, die sich ihr Engagement durch eine Beteiligung an der Schadenersatzsumme vergüten lassen.

    Die Kommission will das ausdrücklich erlauben, solange die Kläger ihre Finanzquellen offenlegen. Die Finanzierung von Klagen durch Dritte gilt als einer der Hauptgründe für die Klageindustrie in den Vereinigten Staaten, die Unternehmen aus reinen Profitgründen mit Klagen überzieht. Nicht vorgesehen sind in dem Kommissionsvorschlag allerdings sehr hohe Schadenersatzsummen, die über den eigentlichen Schaden hinausgehen und den Verursacher zusätzlich bestrafen sollen.

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