Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Spitzentreffen der Sozialpartner mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat der Verband der Familienunternehmer eine Deckelung der Lohnnebenkosten oder Sozialbeiträge gefordert. „In einer konzertierten Aktion gehört unbedingt auch die Deckelung der Lohnnebenkosten auf den Tisch“, sagte Verbandschef Reinhold von Eben-Worlée der „Rheinischen Post“. Es passe nicht zusammen, wenn Scholz einerseits Entlastungen verspreche, während andererseits seine Minister Heil und Lauterbach den Arbeitnehmern und Arbeitgebern immer höhere Sozialversicherungsbeiträge abknöpften.
„Die Arbeitnehmer wollen das natürlich durch steigende Löhne ausgleichen, während unsere Betriebe dann Lohnstückkosten bekämen, mit denen sie nicht mehr wettbewerbsfähig sind.“ Von einer „Überbelastung“ der jungen Generation mal ganz zu schweigen. „Die große Sorge der Familienunternehmer ist, dass der Staat tief in die Tasche der Steuerzahler greifen wird, um eine Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziell zu erleichtern.“ Das sei der falsche Weg, so Eben-Worlée. Der richtige Weg sei das faire Ausfechten zwischen den Tarifparteien, die dann Rücksicht auf die gesamtwirtschaftliche Lage nehmen müssten. „Der Staat hat sich da nicht mitzumischen, sondern sollte sich auf die Instrumente beschränken, die die drohende Lohn-Preis-Spirale verlangsamen, ohne direkt in die Tarifverhandlungen einzugreifen“, sagte er.
Dazu brauche es vor allem den Ausgleich der kalten Progression – am besten nachhaltig mit einem Steuertarif auf Rädern, der automatisch die Inflation ausgleicht. Ansonsten kassiere der Staat einen Großteil der Lohnerhöhungen bei den Arbeitnehmern ab, weil sie durch ein höheres Einkommen in höhere Steuertarife rutschen. „Kanzler Scholz muss aufpassen, dass seine Regierung nicht zum Inflationsgewinnler wird“, warnte er. „Scholz` Vorschlag der steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung kann als Ergänzung hilfreich sein, um die Lohn-Preis-Spirale zu bremsen. Diese Einmalzahlung sollte aber in jedem Fall auf freiwilliger Basis und betriebsausgabenabzugsfähig umgesetzt werden, so wie das beim Corona-Bonus der Fall war.“ Sonst würden zu wenige Arbeitnehmer sie erhalten, sagte Eben-Worlée.