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    Home»Nachrichten»Klingbeil will Ausweispflicht zur Eindämmung illegaler Beschäftigung
    Nachrichten

    Klingbeil will Ausweispflicht zur Eindämmung illegaler Beschäftigung

    News Redaktion News Redaktion01.08.25
    Reisepass (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Reisepass (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops oder Nagelstudios künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.

    Das geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Danach soll das Friseur- und Kosmetikgewerbe künftig zu den Branchen gehören, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht und für die deshalb verschärfte Regelungen gelten.

    Zu diesen Branchen zählen bisher unter anderem das Bau- und das Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Werden keine Ausweisdokumente mitgeführt, droht den Beschäftigten ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

    Die Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes seien nach Beobachtungen und Feststellungen der Zoll-Sondereinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) „besonders stark“ von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen, heißt es in der Begründung für ein „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“. „Ohne Ausweismitführungspflicht ist die Identifizierung der im Rahmen der Prüfungen angetroffenen Personen häufig sehr aufwändig“, wird argumentiert.

    Bei Kontrollen der FKS würden häufig nur Bilder von Personaldokumenten auf Mobilfunktelefonen vorgezeigt oder ungenügende Ausweise wie Krankenkassenkarten vorgelegt. „Etwaige Fälschungen von Ausweisdokumenten können in derartigen Fällen nicht erkannt werden“, heißt es.

    Durch die Gesetzesänderungen soll die Zolleinheit FKS zudem verpflichtet werden, eine etwaige Schwarzarbeit „unverzüglich“ an die Jobcenter zu melden, um im Fall des Bürgergeldbezugs Sanktionen zu verhängen. „Die Rückmeldungen der Behörden der Zollverwaltung versetzen die Jobcenter in die Lage, im Anschluss etwaige leistungsrechtliche Entscheidungen für den Bezug von Bürgergeld zu treffen“, heißt es in der Begründung. „Wenn das Sozialsystem ausgenutzt und neben dem Bürgergeldbezug schwarzgearbeitet wird, muss angemessen darauf reagiert werden können“, argumentiert das Finanzministerium. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

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