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    Home»Nachrichten»Kommunen drängen auf schnelle Einschränkung von Verbandsklagen
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    Kommunen drängen auf schnelle Einschränkung von Verbandsklagen

    News Redaktion News Redaktion08.07.25
    Verwaltungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Verwaltungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Spitzenverband der Kommunen drängt auf eine zügige Begrenzung von Verbandsklagen, damit das Geld aus den Sondervermögen schneller verbaut werden kann.

    „Das Verbandsklagerecht muss auf den Prüfstand und reformiert werden, denn häufig wird es von Verbänden pauschal genutzt, um Infrastrukturprojekte zu blockieren“, sagte André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Gegebenenfalls sollten Verbände nur gegen Projekte klagen können, wenn sie direkt vom Investitionsvorhaben betroffen oder nicht ordnungsgemäß im Genehmigungsverfahren beteiligt worden sind.“

    Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten zu straffen, auf die tatsächliche Betroffenheit auszurichten und auf eine „internationale Reduzierung“ hinzuwirken. Über konkrete Vorbereitungen im Haus von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wurde bislang nichts bekannt.

    „Wir würden uns wünschen, dass sich die Koalition dieser Baustelle rasch annimmt“, sagte Berghegger dazu der „NOZ“. „Denn das könnte den ersehnten Aufschwung zusätzlich beschleunigen.“ Hintergrund sind die 100 Milliarden Euro, die Ländern und Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur zustehen. „Wenn jetzt konkrete und langfristige Finanzierungszusagen folgen und klar ist, dass die Aufträge kommen, dann können endlich Kapazitäten für Planung und Umsetzung aufgebaut werden, und zwar bei den Kommunen und in der lokalen Wirtschaft“, sagte der DStGB-Chef dazu.

    „Aber aus Sicht der Städte und Gemeinden müssen wir einen besseren Weg finden, den Rechtsstaat zu wahren, ohne dass Verfahren über Jahre bis Jahrzehnte in die Länge gezogen werden können.“ Dafür gäbe es neben der Reform des Verbandsklagerechts einen zweiten Ansatz: „Derzeit kann ein Kläger nach einer Genehmigung zur nächsten Instanz gehen, wenn er meint, neue Argumente gegen ein Projekt gefunden zu haben“, so Berghegger in der „NOZ“. „Aus unserer Sicht muss es eine Möglichkeit geben, dass eine Instanz final entscheiden kann und danach Rechtssicherheit garantiert ist, damit die Bagger losrollen können.“

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