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    Home»Nachrichten»Pläne für neue Verbraucher-Klagerechte sollen im April ins Kabinett
    Nachrichten

    Pläne für neue Verbraucher-Klagerechte sollen im April ins Kabinett

    News Redaktion News Redaktion21.03.18↻ 04.07.23

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Große Koalition macht Tempo bei den für dieses Jahr angekündigten besseren Klagerechten für Verbraucher. Der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf einer Musterfeststellungsklage befinde sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung und solle im April vom Bundeskabinett beschlossen werden, berichtet das „Handelsblatts“ unter Berufung auf Regierungskreise. Danach soll das Paket im Bundestag beraten werden.

    Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller begrüßte, dass die parlamentarische Debatte um die kollektive Rechtsdurchsetzung jetzt „zügig“ beginne. Das sei ein „gutes Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem „Handelsblatt“. Zugleich warnte Müller vor Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren. „Die Koalition darf sich nicht bremsen lassen und muss falsche Befürchtungen von Missbrauch und amerikanischen Verhältnissen ausräumen.“

    Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sieht keinen Grund für etwaige Vorbehalte. „Weil auch wir keine Klageindustrie wie in den USA wollen, werden bei uns nur qualifizierte Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale oder gerne auch Industrie- und Handelskammern klageberechtigt sein“, sagte Fechner der Zeitung. Diese Beschränkung der Klagebefugnis auf bestimmte Einrichtungen gebe es seit Langem in verschiedenen Rechtsbereichen, „ohne dass von irgendeiner Seite EU-rechtliche Bedenken geäußert worden wären“.

    Im Übrigen nutze die neue Klagemöglichkeit auch der Wirtschaft. „Ein Unternehmen ist nicht dem Kostenrisiko Tausender Einzelprozesse ausgeliefert, sondern nur dem Musterprozess.“ In der Union zeigte sich der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich offen für Verbesserungen.

    „Sinnvolle Ergänzungen zu den bereits vorgestellten Eckpunkten müssen im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden“, sagte Ullrich dem „Handelsblatt“. Er halte es für gut möglich, dass neben Verbraucherverbänden auch Handels- oder Handwerkskammern klagebefugt sein könnten. „Dies könnte erforderlich sein, um gerade die Situation von Handwerkern und Kleinunternehmern zu verbessern, die formal keine Verbraucher sind, aber auch effektive Instrumente zur Rechtsdurchsetzung benötigen.“

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