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    Home»Nachrichten»Regierungspläne für Plattformabgabe bleiben vage
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    Regierungspläne für Plattformabgabe bleiben vage

    News Redaktion News Redaktion15.08.25
    Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Anders als es öffentliche Aussagen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in der Vergangenheit teils nahelegten, sind die möglichen Pläne für eine Digitalabgabe auf große Konzerne bislang unkonkret. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, über die der „Stern“ berichtet. Die Bundesregierung prüfe „derzeit unterschiedliche Ausgestaltungen einer möglichen Abgabe für Online-Plattformen“, heißt es darin.

    Die bislang geäußerten Aussagen Weimers zur angeblichen Höhe des Solis, zur Auswahl der betroffenen Plattformen und zur Verwendung der Mittel blieben „vollkommen substanzlos“, sagte Misbah Khan, Vizefraktionsvorsitzende der Grünen, dem „Stern“. „Offenbar beschränkt sich der von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer angedachte Plattform-Soli bislang auf einen unverbindlichen Prüfauftrag.“ Regierungshandeln erfordere mehr als Schlagzeilen und Interviewauftritte, kritisierte Khan.

    Denn wie genau der Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag aussieht, ist unklar. Auch geht aus der Antwort von Kulturstaatsminister Weimer nicht hervor, welche Plattformen potenziell betroffen wären. Auf die Frage, was die Bundesregierung unter dem Sammelbegriff „Online-Plattformen“ verstehe und welche gängigen Geschäftsmodelle digitaler Konzerne das beträfe, verweist der Parteilose auf die laufende Prüfung. „Eine abschließende Definition des Begriffs `Online-Plattform` im Kontext des Prüfauftrags liegt daher derzeit nicht vor.“

    Kulturstaatsminister Weimer hatte zuvor dem „Stern“ gesagt, man halte „einen Abgabesatz von zehn Prozent für moderat und legitim“. Dies wird in der Antwort der Bundesregierung nicht bekräftigt. Die Höhe sei Teil der „laufenden Prüfung“, ebenso eine „steuerliche als auch eine nichtsteuerliche Ausgestaltung im Sinne einer fiskalischen Sonderabgabe“, die Bemessungsgrundlage, etwaige Schwellenwerte, „sowie mögliche Auswirkungen dieser noch festzulegenden Parameter auf die deutsche Wirtschaft“. Eine Schätzung zu potenziellen Einnahmen könne erst nach Festlegung der Parameter vorgenommen werden. Die Prüfung umfasse außerdem eine „Bewertung der europarechtlichen Vereinbarkeit“, heißt es in dem Dokument.

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