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    Home»Nachrichten»Schnieder will Parken von E-Scootern auf Gehwegen einschränken
    Nachrichten

    Schnieder will Parken von E-Scootern auf Gehwegen einschränken

    News Redaktion News Redaktion30.06.25
    E-Scooter-Verleiher (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: E-Scooter-Verleiher (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Kommunen das Recht geben, das Abstellen von Leih-E-Scootern und Leihrädern auf dem Bürgersteig zu verbieten. Das geht aus einem neuen Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hervor, über den der „Tagesspiegel“ berichtet.

    Demnach sollen Fahrräder und E-Scooter zwar grundsätzlich auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, sofern „dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können“. Das gilt allerdings nur für private Fahrzeuge.

    Das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen – also E-Scootern – auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhängigen Vermietung sei kein zulässiges Parken im Sinne dieser Verordnung, heißt es in dem Dokument. Anders gesagt: Die Roller von Verleihfirmen dürfen nicht mehr ohne Weiteres auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone abgestellt werden. Die Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“, erklärt das Verkehrsministerium.

    „Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte kaum mehr wegzudenken“, sagte Verkehrsminister Schnieder dem „Tagesspiegel“. Seit deren Markteinführung 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. „Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter“, so der CDU-Politiker.

    „Wir schaffen nun Rechtsklarheit, wie unter anderem das Abstellen künftig geregelt werden kann“, sagte Schnieder. Anbieter müssten jetzt mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. „Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben – je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall.“

    Dieser Passus „bedeutet de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum“, sagte ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), die die Interessen der Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, dem „Tagesspiegel“.

    Mit dieser neuen Regelung würde die Branche „regulatorisch vom Markt gefegt“. Nur durch flexible Abstellung im öffentlichen Raum könne die geteilte Mikromobilität dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werde, sagte der PSM-Sprecher. Ein stationsbasiertes System sei „flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel“. Der Verbandssprecher appellierte an die Politik: „Streichen Sie diesen Passus, bevor irreparabler Schaden entsteht.“

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