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    Home»Nachrichten»SPD verärgert über Dobrindt-Vorstoß zum automatisierten Fahren

    SPD verärgert über Dobrindt-Vorstoß zum automatisierten Fahren » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion04.11.16
    Straßenverkehr, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Straßenverkehr, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In der Debatte um fahrerlose Autos gibt es einen neuen Streitpunkt. Grund ist, dass sich das Bundesverkehrsministerium in Bezug auf Haftungsfragen offenbar festgelegt hat. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast hervor, die dem "Handelsblatt" vorliegt.

    Obwohl die Ressortabstimmung über einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes noch andauert, erklärt das Ressort von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun in seiner Antwort: "Die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge darf nach Auffassung der Bundesregierung für sich gesehen gegenüber dem Fahrer den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung nicht begründen; ihm sollen hierdurch keine zusätzlichen Haftungsrisiken aufgebürdet werden." Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt", Dobrindt sei "noch immer Antworten schuldig auf einen Fragenkatalog, die wir Abgeordnete seitens der SPD an das Verkehrsministerium gesandt haben". Dies betreffe auch Fragen bezüglich der Haftung der verschiedenen Beteiligten. "Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass das Haus von Bundesminister Dobrindt nun angeblich diese Vorfestlegungen trifft", kritisierte Fechner. "Aus meiner Sicht sind noch zahlreiche Fragen offen." Fechner zufolge müsse "klar geregelt sein, für was der Autofahrer verantwortlich ist", wenn er die Hände vom Lenkrad nehme und an die Technik abgebe. "Angesichts der derzeit noch beschränkten Fähigkeiten der Technik muss der Fahrer immer in der Lage sein, in kritischen Situationen rechtzeitig die Steuerung des Autos wieder zu übernehmen." Ob tatsächlich Änderungsbedarf im bewährten Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, sei noch offen, so Fechner weiter. "Gerichte werden allerdings auch zukünftig im Einzelfall prüfen, ob Unfallbeteiligte Sorgfaltspflichten verletzt haben", betonte er.

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