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    Home»Nachrichten»Verbraucherschützer für bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln

    Verbraucherschützer für bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion02.09.21↻ 24.11.21
    Butter in einem Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Butter in einem Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Verbraucher kritisieren irreführende Informationen auf Lebensmitteln. "Wir brauchen bessere Kennzeichnungsregeln, die für mehr Klarheit und Wahrheit auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung sorgen", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Klaus Müller, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Am meisten empöre die Verbraucher, wenn mehr hochwertige Zutaten in Produkten versprochen werden, als sie enthalten, wenn überzogene Gesundheitsversprechen gemacht werden oder Regionalität vorgegaukelt wird.

    Insgesamt gingen in den vergangenen zehn Jahren 12.000 Verbraucherbeschwerden bei dem Portal "Lebensmittelklarheit.de" ein, das vom VZBV betrieben und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wird. Insgesamt 220-mal haben der VZBV und die Verbraucherzentralen aufgrund einer Beschwerde über Produkte deren Hersteller abgemahnt und in 40 Fällen auch verklagt, schreiben die Funke-Zeitungen. Oftmals bekamen sie recht. Die Erfolgsquote liegt bei über 70 Prozent. "Rund ein Drittel der Anbieter verbessert die Kennzeichnung aber bereits, wenn die Beschwerde bei Lebensmittelklarheit.de eingeht", sagte die Koordinatorin des Projekts, Stephanie Wetzel. Pro Monat gehen rund 40 neue Meldungen ein. Ein Hauptärgernis bei vielen kritisierten Produkten sei die Werbung mit Zutaten, die nur in geringfügigen Mengen enthalten sind, kritisiert VZBV-Vorstand Klaus Müller und nennt ein Beispiel: Auf der Schauseite eines Dessertbechers sind Haselnüsse abgebildet. Beim Blick auf die Zutatenliste zeigt sich aber, dass nur ein Prozent Haselnussmark in dem Produkt enthalten ist. "Hier stimmen die Verhältnisse nicht", bemängelte Müller. "Die Anbieter sollten sich in der Bewerbung zurückhalten, wenn sie die ausgelöste Verbrauchererwartung nicht sicher einlösen."

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