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    Home»Nachrichten»Verfassungsschutzbericht: Maier drängt auf AfD-Verbotsverfahren
    Nachrichten

    Verfassungsschutzbericht: Maier drängt auf AfD-Verbotsverfahren

    News Redaktion News Redaktion10.06.25
    Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Im Vorfeld der Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. „Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren sind meines Erachtens gegeben“, sagte Maier dem Podcast „Berlin Playbook“ des „Politico“.

    „Ich sehe eine Verletzung der Menschenwürde gegeben. Ich sehe die Potenzialität gegeben, die die AfD hat. Und ich sehe auch das Aggressiv-Kämpferische“, sagte Maier.

    Maier räumte ein, dass es derzeit noch keine politische Mehrheit für ein Verfahren gibt. „Es gibt drei Verfassungsorgane, die den Antrag stellen können: Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung. Und bei allen dreien sehe ich noch keine Mehrheit.“ Dennoch zeigt er sich zuversichtlich. „Daniel Günther aus Schleswig-Holstein ist jetzt der Prominenteste, der sich dazu geäußert hat. Also da ist auch etwas im Hintergrund in Bewegung.“

    Zur Kritik, ein Verbot könne demokratisch gewählte Parteien delegitimieren, entgegnet Maier, dass eine Partei nicht deshalb demokratisch werde, weil sie demokratisch gewählt ist. „Da müssen keine Straftaten vorliegen. Da muss auch keine Gewalt vorliegen“, sagte er. „Das Verbotsverfahren funktioniert auch ohne, um unsere Demokratie zu schützen.“

    Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

    Im zweiten NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine „aggressiv-kämpferische Haltung“ nicht mehr als Kriterium eingefordert. Stattdessen ging es um die Frage, ob die Partei „planvoll“ eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorbereitet.

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