Pünktlich zum Jahresende gibt es von den privaten Krankenversicherern für viele Kunden eine unliebsame postalische Bescherung in Form einer Beitragserhöhung.
Auch wenn der Ärger über solche Post groß ist – moderate Beitragserhöhungen von Zeit zu Zeit sind ganz normal. Die Gesellschaften müssen den steigenden Gesundheitskosten Rechnung tragen, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu wahren.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn die Erhöhung allerdings über das „normale“ Maß hinaus geht oder der Versicherer schon in den Vorjahren mehrmals kräftig an der Beitragsschraube gedreht hat, ist es Zeit für eine Überprüfung des aktuellen Versicherungsverhältnisses. Eine Beitragserhöhung berechtigt den Versicherten nämlich zu einer Sonderkündigung, die den Weg für einen Wechsel des Tarifs oder gar des Versicherers ebnet.
Auch bei Beitragserhöhung Keine Schnellschüsse
Bevor man aber zum voreilig zum Stift greift, sollte ein Wechsel auf Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit geprüft werden. Schnellschüsse resultieren schnell in erheblichen finanziellen Nachteilen.