Die Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung ist ein Vorschlag zur Umgestaltung der Krankenversicherung in Deutschland. Nach dem Vorbild eines Versicherungsmodells, das sich in der Schweiz bereits bewährt, soll die Bürgerversicherung sowohl von gesetzlichen, als auch von privaten Krankenkassen, zu gleichen Wettbewerbsbedingungen, angeboten werden können.
Jeder, der neu krankenversichert wird, geht in die Bürgerversicherung, dabei kann er frei zwischen allen Krankenkassen, egal ob gesetzlich oder privat, wählen. Die Versicherungen nehmen jeden, ohne vorherige Gesundheitsprüfung, auf. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind zu 100 % versichert.
Dabei hat der Versicherte Anspruch auf eine Behandlung in bester Qualität. Die Versicherten müssen die Leistungen nicht im Voraus bezahlen und bekommen sie später erstattet, sondern erhalten sie sofort. Kinder und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, sind in der Bürgerversicherung betragsfrei mitversichert. Wer bei einer Krankenversicherung nach dem jetzigen Muster versichert ist, kann sich frei entscheiden, ob er zur Bürgerversicherung wechseln will.
Beiträge werden am Einkommen bemessen
Die Beiträge zur Bürgerversicherung werden nach dem Einkommen jedes Einzelnen berechnet. Dabei gilt nicht mehr nur das Erwerbseinkommen als Beitragsberechnungsgrundlage, sondern das Gesamteinkommen. Das bedeutet, dass auch Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte, Zinsen und Dividenden, sowie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Dabei wird die aktuelle Steuerauskunft zu Rate gezogen.
Bürgerversicherung bedeutet Entlastung für die Mehrheit der Versicherten
Dieses Prinzip entlastet die Mehrheit der Versicherten. Der Arbeitgeberanteil soll erhalten bleiben, damit das Interesse der Unternehmen an der Wirtschaftlichkeit der Krankenversicherungen wächst. In der Bürgerversicherung wird das Solidarprinzip beibehalten, wobei viele Geringverdiener weniger als bisher bezahlen müssen, und wenige Großverdiener, etwas höhere Beiträge, als im Moment, leisten. Durch das Beibehalten der Beitragsbemessungsgrenze bleiben jedoch sehr hohe Einkommen unbelastet, so dass Höchstleistungen und gute Ideen nicht mit hohen Sozialabgaben bestraft werden.
Guten Tag!
Wie sieht es aus mit den Beamten? Das ist die Frage aller Fragen. Denn Beamte bekommen Beihilfe (nur bei tatsächlichem Besuch des Arztes usw.) und sind für den Rest privat krankenversichert.
Vielen Dank für Ihre Beantwortung.
Viele Grüße