Die Steuer auch für Säuglinge und Greise
Bei ihrer Erhöhung ist der Aufschrei immer am größten (wie Anfang 2007). Das liegt in der Natur der Mehrwert- oder Umsatzsteuer, ist sie doch die einfachste Art des Staates, an das Geld aller seiner Bürger zu kommen. Sie ist, wie auch das Bundesfinanzministerium zugibt, „eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird“.
Im Klartext heißt das, dass der letzte Erwerber einer Ware oder Nutzer einer Dienstleistung den vollen Steuersatz auf den Nettopreis des Erworbenen begleichen muss – außer, es handelt sich um Umsatzsteuer befreite Lieferungen. Zugespitzt bedeutet das, dass der Säugling beim Kauf seiner Windeln mehrwertsteuerpflichtig ist, wie der alte Greis beim Erwerb seines Hörgeräts.
Umsatzsteuer: Verbrauchersteuer, die vom Unternehmer geschuldet wird
Auch wenn die Umsatzsteuer eigentlich eine Verbraucherabgabe darstellt, macht der Staat es sich steuertechnisch einfacher mit dem Einzug. Diese Art der Steuer schuldet ihm der Unternehmer, der sie einkassiert. Gleichwohl kann dieser die von ihm gezahlte Mehrwertsteuer beim Einkauf der für die Produktion notwendigen Waren oder Dienstleistungen wieder gegenrechnen. Der Fachterminus hierfür heißt Vorsteuerabzug. Er ist allerdings nicht für Waren erlaubt, die der Unternehmer rein für private Zwecke nutzt. Wann dies der Fall ist, dazu fordert man am besten von Steuerfachleuten Informationen an.
Mehrwertsteuer: Zwei Steuersätze
Wie allgemein bekannt sein dürfte, kennt die Mehrwertsteuer zwei verschiedene Steuersätze: einmal 19 und einmal sieben Prozent. Der höhere Satz gilt fast für alle Waren und Deinstleistungen des Marktes. Der ermäßigte wird nur auf Waren des Existenzsicherung wie Lebensmittel (außer Getränken oder Gaststättenumsätzen) oder subventionierte Waren wie Bücher, Zeitungen und Kunstgegenstände und Dientleistungen wie den Personennahverkehr angewandt.